ab sofort eine Verwaltungsfachkraft (m/w/d) in Vertretung während Mutterschutz und Elternzeit für die Heimverwaltung in unserer Geschäftsstelle in Berlin
Wir, die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Menschen(s)kinder gGmbH stellen seit 1995 Hilfeangebote für junge Menschen und ihre Familien bereit. Derzeit bietet der Träger in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt verschiedene sozialpädagogische, therapeutische und heilpädagogische Angebote im stationären und ambulanten Bereich für junge Menschen und deren Familien an.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite: www.menschenskinderggmbh.de
Ihre Aufgaben
beinhalten die Erledigung innerbetrieblicher Sekretariatsaufgaben sowie bereichsbezogene kaufmännisch und verwaltende Tätigkeiten, u.a.:
- Allgemeine Büroorganisation, Terminverwaltung
- Selbstständige Erledigung des im Arbeitsbereich anfallenden Schriftverkehrs
- Erstellung und Pflege von Adressdatenbanken und Verteilerstrukturen
- Rechnungserstellung für ambulante und stationäre Hilfeleistungen
- Abwicklung der Treuhand- und Bewirtschaftungsgelder sowie einmaliger Beihilfen
Ihr Profil: abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Kauffrau/-mann für Büromanagement (m/w/d) oder Vergleichbares
- Berufserfahrung in der Verwaltung idealerweise eines sozialen Trägers
- Engagement, Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
- Fachliche, soziale und persönliche Kompetenz
- hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen des SGB VIII
- Sehr gute organisatorische Fähigkeiten
- Fähigkeit zur Selbstreflexion, Kritikfähigkeit und Durchsetzungsvermögen Sicheres Auftreten im Umgang mit Behörden Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen Sehr gute Kenntnisse in Microsoft Office / Sicherer Umgang mit E-Mail und Internet
Wir bieten:
Ein gutes Arbeitsklima mit Platz für Ihre Persönlichkeit
- Eine lebhafte Arbeit mit täglich neuen Anforderungen
- Bezahlung 3500 €
- Betriebliche Altersvorsorge
- Vollzeitstelle 40 Std./Woche
Die Stelle ist zunächst befristet und dient der Vertretung einer Mitarbeiterin während Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG (Vertretungsbedarf).