Amtsleiter für das Rechtsamt (m/w/d)
Die Stadt Gotha - sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Amtsleiter für das Rechtsamt (m/w/d) in der Stadtverwaltung Gotha.
Zu Ihren Kernaufgaben gehören:
- Die Leitung und Führung des Rechtsamtes und die Verantwortung für alle damit im Zusam- menhang stehenden Aufgaben, insbesondere ❖ die Ausübung der Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht über das Personal des Fachbe- reiches ❖
- juristische Prüfung, Beratung bzw. Begleitung aller städtischen Organisationseinheiten in allen juristischen Fragen, insbesondere bei Vertragsabschlüssen, Satzungen und anderen Rechtsvorschriften ❖
- Bearbeitung grundsätzlicher Rechtsangelegenheiten sowie Vorbereitung und Erstel- lung von Rechtsgutachten ❖
- Bearbeitung und Begleitung gerichtlicher Verfahren in öffentlich-rechtlichen und zivil- rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der gesetzlich zulässigen Prozessvertre- tung sowie die Einleitung und Begleitung von Strafverfahren ❖
- Erarbeitung und Prüfung von Beschlussvorlagen, Satzungen, internen Verwaltungs- vorschriften, Benutzungsordnungen, Verträgen usw. ❖
- Verantwortung für die Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten ❖
- Vertretung des Amtes nach Innen und Außen
Unsere Erwartungen: ❖
- einen erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens ❖
- langjährige Berufserfahrung und mehrjährige Leitungserfahrung, vorzugsweise in der öffentlichen Verwaltung oder dezidierte Kenntnisse im Verwaltungsrechts ❖
- umfangreiche Kenntnisse insbesondere auf dem Gebiet des Zivilrechts, Kommunal- rechts und des Versicherungsrechts ❖
- eine entscheidungsstarke Persönlichkeit mit Verhandlungsgeschick, einer hohen Auf- fassungsgabe und analytische Fähigkeiten ❖
- die Fähigkeit, fachübergreifend zu denken und zu handeln
Arbeitszeit und Vergütung:
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 39 Stunden (Beschäftigte) bzw. 40 Stunden (Beamte). Im Rahmen der tariflichen Regelungen besteht zudem die Möglichkeit die Arbeitszeit perspektivisch auf bis zu 42 Stun- den zu erhöhen. Eine Einstellung als Beschäftigte/r erfolgt grundsätzlich unbefristet. Wir behalten es uns jedoch vor, je nach Vorliegen des Grades der einschlägigen Berufs- und Führungserfahrung, die Stelle zunächst gemäß § 31 Abs. 1 TVöD-VKA (Führung auf Probe) für bis zu zwei Jahre zu befristen. Bei entsprechender Eignung und Bewährung wird das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgeführt. Darüber hinaus besteht ggf. bei besonderer Bewährung und bei Erfüllung der be- amtenrechtlichen Voraussetzungen die Option einer späteren Übernahme in ein Beamtenver- hältnis. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht. Für das Aufgabengebiet steht, je nach Qualifikation, beruflichem Werdegang und Vorliegen der persönlichen sowie beamtenrechtlichen Voraussetzungen, eine Planstelle bis zur A 15 Thüringer Besoldungsgesetz zur Verfügung. Alternativ bieten wir eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Für bereits verbeamtete Personen steht ein Beförderungsdienstposten zur Verfügung, auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Aus- wahlentscheidung eine Beförderung bis in das Amt eines Stadtdirektors (Besoldungsgruppe A 15 ThürBesG) möglich ist. Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls bewerben.
Was gilt es zu beachten?
Allgemein Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungs- kosten) nicht erstattet werden.
Gleichstellung
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewer- ber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähi- gung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksich- tigt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehin- derter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetz- lichen Bestimmungen besonders berücksichtigt. Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, un- abhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzge- setz verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik: Stellenausschreibung) hinterlegten Hinweisen zur Datenverarbeitung. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbei- tung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungs- verfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unserer Hin- weise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt dies zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand per E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Nach Abschluss des Stellenbeset- zungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet. gez. Kreuch Oberbürgermeister