Job-Nr. 76524426
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An­sprech­per­so­nen (m/w/d) für den te­le­fo­ni­schen Bür­ger­ser­vice in ver­schie­de­nen Fi­nan­zäm­tern der Fi­nanz­ver­wal­tung des …

Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on NRW (Stand­ort Köln) Gestern veröffentlicht
VollzeitHybrid42.500 – 50.500 € pro Jahr
StandortKöln, Nordrhein-Westfalen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum 01.03.2027 25 Ansprechpersonen (m/w/d) für den telefonischen Bürgerservice in verschiedenen Finanzämtern Als einstellende Finanzämter kommen die folgenden Dienststellen in Nordrhein-Westfalen in Betracht: Aachen-Stadt, Altena, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld-Außenstadt, Bottrop, Dortmund-Ost, Düsseldorf-Mettmann, Herne, Iserlohn, Kempen, Kleve, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Süd, Lemgo, Lübbecke, Minden, Mülheim an der Ruhr, Olpe, Recklinghausen, Wiedenbrück, Witten

Was erwartet Sie? Kernaufgabe im telefonischen Service ist es, als telefonische Ansprechperson für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger während der Servicezeiten zur Verfügung zu stehen. Für die Arbeit in unserem telefonischen Bürgerservice suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter. Das Aufgabengebiet umfasst dabei im Wesentlichen:

  • Entgegennahme aller telefonischen Anfragen der Steuerbürgerinnen und Steuerbürger über die Servicehotline
  • Aufnahme der Fragen
  • Ermittlung des Sachverhaltes unter Nutzung der Fach- und Auskunftsprogramme und
  • Erteilung von Auskünften, insbesondere zu:
  • allgemeine Fragen zu steuerrechtlichen Themen (Erläuterungen zu Steuererklärungsvordrucken, Auskünfte über Bearbeitungsstände)
  • Fragen zum Thema Arbeitnehmerbesteuerung (u.a. Werbungskosten, Sonderausgaben)
  • ragen zur Rentenbesteuerung
  • Abgabefristen von Steuererklärungen
  • ggf. Weiterleitung der Anliegen
  • Der Aufgabenbereich im Bürgerservice in den Finanzämtern ist aufgrund der unterschiedlichen eingehenden Anliegen sehr vielschichtig.
  • Als Ansprechperson im Bürgerservice erhalten Sie einen guten Einblick in die Grundsätze des Besteuerungsverfahrens sowie die Abläufe in der Finanzverwaltung und begleitenden Tätigkeiten rund um die Steuerfestsetzung. Daraus ergibt sich ein abwechslungsreiches und spannendes Tätigkeitsfeld.

Sie bringen mit:

  • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf als:
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
  • Steuerfachangestellte/r
  • Verwaltungsfachgestellte/r
  • Bankkaufleute
  • Immobilienkaufleute
  • Industriekaufleute
  • Kaufleute für Versicherungen- und Finanzanlagen
  • Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung
  • Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement
  • Kaufleute für Büromanagement
  • Kaufleute für Tourismus und Freizeit
  • wünschenswert ist eine einschlägige dreijährige Berufserfahrung
  • möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete
  • Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
  • Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
  • flexible Einsetzbarkeit während der Servicezeiten
  • freundliches, hilfsbereites und aufgeschlossenes Auftreten
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe
  • Freude an der Zusammenarbeit im Team
  • sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)

Wir bieten Ihnen

Auf Sie wartet eine interessante Tätigkeit im Team des telefonischen Service. Neben der fachpraktischen Einarbeitung im Finanzamt nehmen Sie innerhalb der sechsmonatigen Probezeit an umfangreichen, zentralen Schulungsmaßnahmen teil, die mit einer schriftlichen Lernstandskontrolle abgeschlossen werden. Die theoretischen Schulungen beginnen ab dem 02.03.2027 in Präsenz in der Fortbildungsakademien des Landes NRW im Hotelpark "Der Westerwald Treff" in Oberlahr. Die Tätigkeit ist mit Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet. Eine spätere Entwicklung in andere Aufgabenbereiche ist nicht ausgeschlossen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der dreimonatigen, praktischen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Die Finanzverwaltung bietet einen flexiblen Einsatz. Sie haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, nach der Einarbeitung Ihre Tätigkeit in gewissem Umfang im Rahmen von Telearbeit auszuüben. Die Einsatzzeit erfolgt nach Abstimmung innerhalb des Teams der Servicehotline unter Berücksichtigung individueller Umstände. Da in einem Rotationsverfahren gearbeitet wird, ist die grundsätzliche Verfügbarkeit während der gesamten Servicezeiten (von Mo. – Do. 08.00 bis 18.00 Uhr; Fr. 08.00 bis 16.00 Uhr) erforderlich.

Über den Arbeitgeber

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