Job-Nr. 21996228
RG

Ärztliche Gutachterin / Ärztlicher Gutachter (m/w/d)

Regierungspräsidium Gießen vor 2 Tagen
Vollzeit
StandortGießen, Hessen

Über Uns

Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt befindet sich verkehrsgünstig im Nordwestzentrum Frankfurt. Interessante und vielseitige Aufgabengebiete aus dem Bereich des Sozialrechts, vom Elterngeld bis zum Sozialen Entschädigungsrecht, charakterisieren unsere Behörde. Bei uns arbeiten Sie in modernen Strukturen mit flachen Hierarchien. Von Beginn an werden Sie ein wichtiger Baustein für die Zukunft sein. Eine gute Work-Life-Balance und individuelle Karriereplanung sind daher für uns selbstverständlich. Ihre Aufgaben

Beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt ist im Aufgabengebiet IV "Ärztlicher Dienst" zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Ärztliche Gutachterin / Ärztlicher Gutachter (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Die tarifliche Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation nach Entgeltgruppe 14 TV-H oder Entgeltgruppe 15 TV-H. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellentechnischen Voraussetzungen ist eine Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis möglich. Im bereits bestehenden Beamtenverhältnis erfolgt die Einstellung im derzeitigen Statusamt bis maximal A 15 HBesG. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Das Aufgabengebiet umfasst die Erstellung von Gutachten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, insbesondere die Prüfung der Zusammenhangsfrage von schädigendem Ereignis und Schädigungsfolge und der Notwendigkeit von Heil- und Krankenbehandlungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Grundlagen.
  • Außerdem gehören zu den Aufgaben die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen nach dem Sozialgesetzbuch Teil Neun – Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und im Rahmen der Überprüfung der (Vollzugs-) Dienstfähigkeit nach dem Hessischen Beamtengesetz (HBG) sowie § 11 Pflichtstundenverordnung.
  • Sie werden in einem Team von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen arbeiten, deren Stellungnahmen und Gutachten für die Antrags- und Gerichtsverfahren nach den oben genannten Gesetzen benötigt werden. Als medizinische Sachverständige/medizinischer Sachverständiger arbeiten Sie den verwaltungsrechtlich ausgerichteten Aufgabengebieten der Behörde zu.

Unsere Anforderungen

Fachliches und persönliches Anforderungsprofil: Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin sowie eine deutsche Approbation nachweisen können. Wünschenswert ist der Besitz einer Facharztanerkennung, hier insbesondere im Bereich Psychiatrie, oder eine Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin. Sie sollten sich auszeichnen durch:

  • Ausgeprägtes Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein
  • Schnelle Auffassungsgabe und sehr gute Urteilsfähigkeit
  • Hohe Eigeninitiative und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zur Fortbildung in fachlichen Fragen
  • Aufgeschlossenheit gegenüber den Bestrebungen zur Modernisierung der hessischen Landesverwaltung Identifikation mit den Zielsetzungen der Behörde

Erfahrungen als ärztliche/r Gutachterin/Gutachter, inhaltliche Kenntnisse der Versorgungsverwaltung sowie Kenntnisse und Erfahrungen in sozialmedizinischen Themen sind von Vorteil.

Unsere Angebote Möglichkeit zur Teilzeit gleitende Arbeitszeit, betriebliche Altersvorsorge sowie 30 Tage Urlaub

  • eine gute Vergütung gem. TV-H bzw. HBesG
  • kostenloses Landesticket Hessen (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen)
  • einen modernen Arbeitsplatz

Eine Einarbeitung sowie die anfängliche Unterstützung in dem Aufgabenbereich wird durch kompetente Mitarbeiter sichergestellt.

Allgemeine Hinweise Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Über den Arbeitgeber

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