Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker (m/w/d) Drehtechnik
Als Zerspanungsmechaniker (m/w/d) stellst du durch spanende Verfahren, wie Drehen und Fräsen, metallene Präzisionsbauteile und Werkstücke für Magnetventile, Maschinen, Geräte und Anlagen her. Während deiner Ausbildung lernst du das Einrichten von Dreh- und Fräsmaschinen und die Erstellung von Computerprogrammierungen für diese Maschinen. Somit ist das Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Darüber hinaus wirst du die Planung von Fertigungsabläufen sowie die Überwachung der Fertigungsprozesse vornehmen. Du sorgst dafür, dass die Produkte den strengen Qualitätsanforderungen entsprechen. Hierfür kontrollierst du die Maßhaltigkeit der Bauteile und Werkstücke mit Mess- und Prüfgeräten bis in den Bereich weniger tausendstel Millimeter. Bei Störungen im Produktionsprozess sorgst du umgehend für Abhilfe und übernimmst Inspektions- und Wartungsaufgaben an den Maschinen.
- Guter Abschluss der Fachoberschulreife oder einen Hauptschulabschluss mit Berufsgrundschuljahr in der Metalltechnik
- Gute Rechenfertigkeiten (Mathematik) z. B. zur Ermittlung von Maschinenwerten, Richtwerten, Maßen und Toleranzen
- Interesse an der Bearbeitung von Metallen und an der Bedienung von computergesteuerten Maschinen
- Handwerkliches Geschick und räumliches Vorstellungsvermögen, z. B. für das Beurteilen und Analysieren von Fertigungsaufträgen auf technische Umsetzbarkeit
Welche Perspektiven hast du nach der Ausbildung?
- Übernahme
- Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung bestehen gute Chancen der Weiterbeschäftigung
- Weiterbildung
- Industriemeister (m/w/d) Metall
- Techniker (m/w/d) Maschinentechnik
- Studium
- Bachelor / Master in den Bereichen Maschinenbau oder Produktionstechnik
Starte dein Zukunftsprojekt als Zerspanungsmechaniker (m/w/d) und bewirb dich um eine Ausbildungsstelle zum 01.09.2026!
Ausbildungsdetails
- Ausbildungsdauer:3,5 Jahre
- Vergütung:e nach dem Tarif der Metall- und Elektroindustri
- Ausbildungsbeginn:ie i. d. R. zum 01.09. eines Jahres
