Job-Nr. 19342614
EB

Bauingenieurin / Bauingenieur (m/w/d) (FH-Diplom / Bachelor) als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Durchführung von Planrechtsverfahren

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor 5 Tagen
Voll- oder TeilzeitHybrid

In die Zuständigkeit des Sachbereichs 1 fällt die Durchführung von Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz.

Das Aufgabengebiet des Sachbereichs 1 umfasst unter anderem die Prüfung von Anträgen und dazugehörigen Antragsunterlagen über den Bau oder die Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen, die Beteiligung von Betroffenen, Behörden und Vereinigungen sowie die Aus- und Bewertung von Einwendungen und Stellungnahmen, die Durchführung von Erörterungsterminen sowie die Erstellung von Planrechtsentscheidungen. Bei der Wahrnehmung der Aufgabe im Sachbereich 1 sind Sie insbesondere verantwortlich für:

  • die Durchführung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren sowie von Plangenehmigungsverfahren für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes,
  • die Bearbeitung von technischen Fragen in der Eisenbahnfachplanung,
  • die technische Zuarbeit zu Umweltvertr.glichkeitsprüfungsverfahren,
  • die fachliche Mitwirkung bei Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren,
  • die Vertretung des Amtes gegenüber Vorhabenträgern, Behörden und Dritten, die Festsetzung der Kosten für Amtshandlungen des Sachbereiches 1, die Vollzugskontrolle.

Das sollten Sie unbedingt mitbringen:

  • Abgeschlossenes Studium (FH-Diplom oder Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, bevorzugt mit dem Schwerpunkt Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Bahnsysteme/Eisenbahnwesen) oder einer vergleichbaren Fachrichtung oder
  • Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundesverwaltung

Das zeichnet Sie aus:

Wünschenswert sind Fachkenntnisse:

  • Umfassende Kenntnisse und nachgewiesene Erfahrung in Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren
  • Einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung von Verkehrsanlagen (bevorzugt im Eisenbahnwesen) oder im Fachplanungswesen mit technischem Schwerpunkt
  • Einschlägige Verwaltungserfahrung und gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht
  • Kenntnisse der für Planfeststellungsverfahren von Infrastrukturmaßnahmen einschlägigen Fachgesetze

Zusätzlich sind folgende außerfachlichen Kompetenzen wünschenswert:

  • Ausgeprägte Fähigkeiten in den Bereichen Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse, Zeitmanagement und Arbeitsquantität, Zusammenarbeit sowie Verhandlungs- und Überzeugungsfähigkeit
  • Ausgeprägtes Maß an Denk- und Urteilsfähigkeit, Konfliktfähigkeit sowie Selbstständigkeit und Initiative.

Bewerbungsberechtigt sind bei Erfüllen der o. g. Anforderungen Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Dienstes der BesGr A 11 und A 12 sowie Tarifbeschäftigte und Personen, die ein tarifliches Arbeitsverhältnis anstreben.

Das bieten wir Ihnen:

Der Dienstposten ist nach A 12 BBesO bzw. E 12 TVöD bewertet. Die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen und vorbehaltlich der Bestätigung der tariflichen Bewertung durch die BAV in Aurich höchstens in die Entgeltgruppe E 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Darüber hinaus erwartet Sie:

  • ein unbefristeter Arbeitsplatz in der modernen Verwaltung,
  • einheitliche Bezahlung nach BBesO oder TVöD des Bundes,
  • eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung,
  • die Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen,
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) und mobiles Arbeiten sowie bezuschusstes Deutschlandticket.

Besondere Hinweise:

  • Das Eisenbahn-Bundesamt fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
  • Der Dienstposten ist grundsätzlich für die Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
  • Beim Eisenbahn-Bundesamt besteht bei Erfüllung der geltenden Voraussetzungen die Möglichkeit des mobilen Arbeitens.
  • Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
  • Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

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