Bautechnische:n Dezernent:in (m/w/d)
Weitere Informationen über die Bezirksregierung finden Sie im Internet unter www.bezreg-detmold.nrw.de. Homeoffice: Umfang: Nach Vereinbarung
Hier beraten Sie Kommunen bei der Aufstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten, zeigen diesen Förderperspektiven auf und sind mitverantwortlich für die Förderplanung im Bereich Städtebau. Sie gehen aktiv auf Kommunen zu und führen Beratungstermine vor Ort durch. Sie leiten ein engagiertes Förderteam und können die Förderziele des Landes NRW gut vertreten und umsetzen. Sie beraten ergebnisorientiert und kennen die rechtlichen Grundstrukturen der wesentlichen Förderprogramme. Sie stehen auch während der Förderphasen in einem stetigen Kontakt mit den Zuwendungsempfängern und beraten fachgerecht bei Änderungen im Förderverlauf. Sie können anhand von Kennzahlen ein Controlling einzelner Maßnahmen umsetzen. Die Bereitschaft zu einem Einsatz in weiteren Aufgabenfeldern des Dezernates wird vorausgesetzt. Die Tätigkeit ist mit Dienstreisen verbunden (Führerschein Klasse B ist erforderlich). Sie verfügen über- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (Mastergrad oder gleichwertiger Abschluss) der Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung oder der Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung, - oder ein Aufbau- oder Vertiefungsstudium in den Fachrichtungen Städtebau bzw. Stadtplanung, welches im Anschluss bzw. im Rahmen des Studiums der Architektur, Landespflege oder Geographie sowie des Bauingenieurwesens oder des Vermessungswesens (Geodäsie) absolviert wurde (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 - 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Bau 2.2 – VAPbD LG 2.2), - die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer techn. Verwaltungsdienst - Fachrichtung Städtebau, Stadtbauwesen, Straßenbau, Bauingenieurwesen) bspw. durch erfolgreiches Ableisten des bautechnischen Referendariats im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Bestehen der Großen Staatsprüfung. Bewerber:innen mit einem mindestens befriedigenden Abschluss des bautechnischen Referendariats in der Fachrichtung Städtebau werden bevorzugt berücksichtigt.Das bringen Sie mit:
- soziale Kompetenz,
- Konfliktfähigkeit,
- Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in fachspezifische und verwandte Themen,
- Flexibilität und Belastbarkeit,
- Einsatzbereitschaft und hohe Eigenmotivation, - Kommunikations- und Organisationskompetenz, - Kooperations- und Integrationsfähigkeit.
Da Dezernent:innen auch Führungsaufgaben wahrnehmen, werden außerdem erwartet: - Führungskompetenz und motivierender Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, - sicheres Auftreten, - Verhandlungsgeschick, - Entscheidungsbereitschaft.Fachliche Voraussetzungen für die Bewerbung: Gute fachspezifische Kenntnisse im Fachgebiet Stadtentwicklung sowie im Städtebau und Bauplanungsrecht sind wünschenswert. Ebenso wie erste Erfahrungen im Bereich der Städtebauförderung.
Was bieten wir Ihnen?
- Sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- Flexible Arbeitszeiten zwischen 06.30 und 20.00 Uhr
- Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz - Homeoffice - Attraktive Fortbildungs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten sowohl für die persönliche, als auch fachliche Weiterentwicklung u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW - Betriebliches Gesundheitsmanagement
Eine Bewerbung von Berufsanfängern bzw. Berufsanfängerinnen ist ausdrücklich erwünscht. Das Auswahlverfahren wird mit Elementen eines Assessment-Center-Verfahrens durchgeführt.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter bzw. Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX sind erwünscht. Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig - daher freuen wir uns über Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
