Betreuungskraft für die Grundschule Insheim (Betreuungslehrer/in - allgemeinbildende Schulen)
Das Aufgabengebiet umfasst die Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit Mittagstisch, Hausaufgabenbetreuung sowie der Umsetzung von Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Durchführung der Ferienbetreuung und die dazugehörigen organisatorischen Aufgaben.
Ihr Profil:
- Berufserfahrung als Betreuungskraft oder in einem anderen Bereich im Umgang mit Kindern wäre wünschenswert
- Freude am Umgang mit Kindern im Grundschulalter sowie achtsamer und sensibler Umgang mit Kindern
- Grundverständnis für Aufsichtspflicht und Sicherheit im Umgang mit Kindern (Bereitschaft, sich in interne Regelungen einarbeiten zu lassen)
- Einfühlungsvermögen, Geduld und eine klare, wertschätzende Haltung gegenüber Kindern
- Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- Flexibilität und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Mitgestaltung und Mitarbeit in der Ferienbetreuung
- Bereitschaft zur Teilnahme an kurzen Einarbeitungs- und Teamsitzungen sowie ggf. an internen Fortbildungen (z. B. Kinderschutz, Erste Hilfe)
Wir bieten:
- Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit, eigene Ideen in der Betreuungstätigkeit zu verwirklichen.
- Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifrecht für den öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 3 (jährlich ca. 17.500 € bis 20.700 € brutto) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
- Eine Vielzahl zusätzlicher Mitarbeitervorteile wie z.B. Zuschuss zum Fitness-Studio, Zuschuss zum Deutschlandticket, Jobrad und vieles mehr.
Bei der Ortsgemeinde Insheim ist für das Angebot „Betreuende Grundschule“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Betreuungskraft / Erzieher (m/w/d) - Grundschule Insheim - in Teilzeit mit 18 Wochenstunden (Montag bis Freitag 12:00 bis 16:00 Uhr) zu besetzen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis: Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Auslagen für Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 EU-DSGVO i.V.m. § 13 LDSG zu Zwecken der Bewerberauswahl verarbeitet.
