Job-Nr. 8914577
SR

Bewährungshelfer/Bewährungshelferin (m/w/d) bei dem Landgericht Bad Kreuznach

Staatskanzlei RheinlandPfalz vor 1 Wochen
Vollzeit
StandortBad Kreuznach, Rheinland-Pfalz

http://www.lgkh.justiz.rlp.de Anlagen zur Bewerbung

Ihre Aufgaben:

Wird die Vollstreckung eine Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt, wird vom Gericht eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer bestellt. Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen der oder dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Bewährungsauflagen und Weisungen. helfen den unterstellten Proband*innen insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Suchttherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen. berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt.

Bildungsabschluss

Als hauptamtliche Bewährungshelferin oder hauptamtlicher Bewährungshelfer kann eingestellt werden, wer die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in oder als Sozialpädagog*in besitzt.

Anforderungen

  • Mit Blick auf eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis sollten Bewerberinnen oder Bewerber nicht älter als 45 Jahre sein
  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen

Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Landgericht Bad Kreuznach Arbeitsort Bad Kreuznach Beginn der Tätigkeit Zum nächstmöglichen Zeitpunkt Offene Stellen 1 Arbeitszeit Vollzeit (39 Stunden pro Woche) Stellenbeschreibung

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigung. Kosten, die dem Bewerber (m/w/d) im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Bewerbungen per E-Mail sind erwünscht. Die von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mitgeteilten personenbezogene Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert und nur für diesen Zweck verwendet. Bei der Speicherung und Verarbeitung der Daten werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung beachtet. Näheres zur Datenschutzerklärung finden Sie auf der Homepage: www.lgkh.justiz.rlp.de

Ende der Bewerbungsfrist

10.07.2026

Über den Arbeitgeber

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