Brandschutzbeauftragten (m/w/d) (Kennziffer: 3/BHL/2026)
Als Brandschutzbeauftragte bzw. Brandschutzbeauftragter unterstehen Sie direkt dem Polizeipräsidenten. Perspektivisch ist ebenfalls die Übertragung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgesehen. Dienstort: Mainz, Enkenbach-Alsenborn oder Wittlich-Wengerohr ·
Anforderungsprofil:·
- Abgeschlossene Ausbildung als Meister im technischen Bereich, staatlich geprüfter Techniker oder Ingenieur Bachelor- oder Masterabschluss (m/w/d) (z.B. Sicherheitstechnik) sowie einschlägige praktische Erfahrung
- Wünschenswert sind einschlägige Erfahrungen im Bereich Brandschutzmanagement oder bei der Feuerwehr
- Von Vorteil sind fundierte Kenntnisse der relevanten Normen und gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz
- Qualifikation als Brandschutzbeauftragter (m/w/d) gemäß DGUV Information 205-003 oder die Bereitschaft die benötigte Qualifikation zu erwerben
- Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG i.V.m. § 4DGUV V2 Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen
- Sicherer Umgang mit MS-Office
- Hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Problemlösungskompetenz
- Ausgeprägte Kommunikationsstärke (schriftlich und mündlich)
- Soweit es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine sogenannte „sicherheitsempfindliche Tätigkeit“ handelt, ist die endgültige Übertragung dieser Stelle abhängig von der erfolgreich und erkenntnisfrei abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung nach dem LSÜG (Landessicherheitsüberprüfungs-gesetz).
- Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Unser Angebot
Im Rahmen der Unterstützung einer guten Work-Life-Balance sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir eine möglichst flexible Dienstzeitgestaltung (u.a. Rahmenarbeitszeit ohne Kernzeiten, Heimarbeit). Das Wohlbefinden unserer Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter steht an oberster Stelle und wird deshalb durch ein ausgeprägtes Behördliches Gesundheits-management unterstützt. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und geben Möglichkeiten zur gezielten, fachlichen Aus- und Weiterbildung. Wir bieten Ihnen für diesen abwechslungsreichen und interessanten Aufgabenbereich, bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen, eine Vergütung bis zur Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Die zu besetzende Stelle umfasst eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden und ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Unsere Werte
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist der Bewerbung beizufügen. Wir sind bestrebt, den Frauenanteil unserer Beschäftigten zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Wir bieten Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/ Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.