Bühnenhandwerker:in (m/w/d) (Bühnenarbeiter/in)
- ordnungsgemäße Ausführung bühnentechnischer Aufgaben während des Vorstellungsbetriebes und der Proben
- Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten bei Checks und Tagesdiensten
- Überprüfung der Reparatur von Kulissen, Aufbauten, Dekorationsteilen
- Einrichtungs- und Aufbauarbeiten
- Betreuung von Vorstellungen und Proben
- Transport- und LagerarbeitenEine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten. Sie erfüllen folgende fachliche und persönliche Anforderungen:
- Abschluss als Facharbeiter in einem handwerklichen Beruf im Bereich Holz oder Metall, Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- technisches Verständnis und Improvisationstalent
- sehr gute körperliche Belastbarkeit sowie Höhentauglichkeit (gerade im Hinblick auf das Heben schwerer Bühnenbildteile und das Arbeiten in großer Höhe)
- hohes Maß an Einsatzbereitschaft und ein großes Engagement gegenüber Regieteams und Künstler*innen
- Bereitschaft zur Arbeit zu theaterüblichen Arbeitszeiten (Früh-/Spätschicht sowie an Sonn- und Feiertagen)
- eigenständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
- Teamfähigkeit
- Führerschein Klasse B
- Führerschein C1, C, C1E und CE sind von VorteilUnser Angebot:
Ergänzende Informationen: Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Veranstaltungssicherheit, Arbeit in Höhen (Sicherung gegen Absturz)Erweiterte Kenntnisse: Transport, Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Bühnen-, Theatertechnik, Auf-, Umbau (Bühne, Film)
- leistungsgerechte Bezahlung nach den tariflichen Regelungen des TVöD-V nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 5 zzgl. Theaterbetriebszulage
- 30 Arbeitstage Jahresurlaub
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- einen zentralen Arbeitsplatz in der Innenstadt Weimars mit sehr guter ÖPNV-Anbindung
Weitere Berufsbezeichnung: Facharbeiter im Bereich MetallStellenbeschreibung: Die Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH – Staatstheater Thüringen – sucht ab sofort eine:n Bühnenhandwerker:in (m/w/d)Kennziffer (42/2026_27)in Teilzeit mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden im Rahmen einer Vertretung auf Grundlage von § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG. Das Arbeitsgebiet umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt. Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen werden nicht erstattet.