Die Stadt Rüthen bietet zum 01.08.2027 die Möglichkeit zur Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) an
Die Stadt Rüthen bietet zum 01.08.2027 die Möglichkeit zur Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d) an. Du brauchst einen neuen Personalausweis, einen Reisepass, ein polizeiliches Führungszeugnis oder Du möchtest ein Gewerbe anmelden? Dann kommst du an einer Institution nicht vorbei - der Stadtverwaltung.
Eine Stadtverwaltung kümmert sich um vielfältige Aufgaben und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt Rüthen versteht sich als moderner Dienstleister für seine rd. 10.500 Bürgerinnen und Bürger. In deiner Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r lernst du die unzähligen Facetten der kommunalen Verwaltungspraxis kennen und bekommst einen breitgefächerten Einblick in die unterschiedlichsten Verwaltungsaufgaben. Hierzu zählen nicht nur allgemeine Verwaltungsabläufe, sondern auch praktische Einblicke in das Finanz- und Haushaltswesen, in Rechts- und Ordnungsaufgaben, in das Sozialwesen, aber auch in Wirtschaftsbetriebe, Bauangelegenheiten und die Stadtentwicklung.
Dein Profil:
- Du bist kontaktfreudig und hast Freude am Umgang mit Menschen
- Du bist Teamplayer
- Du bist leistungsbereit, besitzt Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Du hast Lust dich in neue Themenbereiche einzuarbeiten
- Du hast Interesse an kommunalen Abläufen und rechtlichen Fragestellungen
Das erwarten wir:
- Fachoberschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur
- Gute Deutschkenntnisse
- EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen
Das bieten wir:
- Attraktives Ausbildungsgehalt gem. TVAöD BBiG o 1. Ausbildungsjahr - 1.368,26 € o 2. Ausbildungsjahr - 1.418,20 € o 3. Ausbildungsjahr - 1.464,02 €
- Einen sicheren Arbeitsplatz mit vielfältigen Karriere- und Weiterbildungschancen
- Mitarbeit in einem engagierten Team mit kollegialem Umgang
- Platz für Eigeninitiative und Kreativität
Bewerbungsablauf:
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet, das Landesgleichstellungsgesetz NRW findet Anwendung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht übernommen werden.

