Einjähriger Qualifizierungslehrgang zur Wirtschafts-Kriminalistin / zum Wirtschafts-Kriminalisten (m/w/d) bei der Polizei Rheinland-Pfalz
Die Fälle der Wirtschaftskriminalität haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Durch Globalisierung und Digitalisierung sowie der Vernetzung der Wirtschaftssysteme gewinnt dieses Kriminalitätsphänomen erheblich an Bedeutung. Um diesen oftmals sehr komplexen Sachverhalten effektiv zu begegnen, werden engagierte und qualifizierte Wirtschafts-Kriminalistinnen und -Kriminalisten benötigt, die mit spezialisiertem Fachwissen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsfelder leisten.
Im einjährigen Qualifizierungslehrgang zur Wirtschafts-Kriminalistin / zum Wirtschafts-Kriminalisten werden Ihnen die rechtlichen und taktischen Fähigkeiten für die spätere Tätigkeit bei der Kriminalpolizei vermittelt. Der Lehrgang beginnt am 01.06.2027 und findet anteilig an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und in den Einstellungsbehörden statt.
Kommen Sie ins Team und werden Sie Kriminalbeamtin oder Kriminalbeamter mit hoheitlichen Befugnissen bei der Polizei Rheinland-Pfalz.
Bildungsabschluss Bewerben kann sich, wer folgende Qualifikationen vorweisen kann:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (akkreditierter Bachelorstudiengang / Diplom) in einem der folgenden Bereiche:
- BWL VWL Wirtschaftswissenschaften Finanzwirtschaft Financial Management Finance & Accounting Banking & Sales Wirtschaftsforensik
- Anforderungen und anschließend mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung, für eine unmittelbare Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe sind 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung erforderlich.
- ausreichende Deutsch- und Englischkenntnisse
- Alle weiteren Voraussetzungen finden Sie auf unserer Karriereseite: Qualifizierungslehrgang Wirtschaftskriminalistik
Sonstiges Wir bieten: Neben den vielen Vorteilen des Arbeitgebers Polizei Rheinland-Pfalz bieten wir folgende Leistungen:
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen unmittelbare Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
- Qualifizierungsmaßnahme bei vollen Bezügen: Besoldung nach A9 LBesG bzw. E 10 TV-L
- Gewährung einer gestaffelten Polizeizulage nach Abschluss des Lehrgangs
- Grundsätzliche Beförderungsmöglichkeit bis zur Besoldungsgruppe A11
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- 30 Tage Jahresurlaub
- Zukunftssicherer Arbeitsplatz
- Vielfältige Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten Abwechslungsreiche Aufgaben, mit denen Sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und zur Sicherheit von Rheinland-Pfalz leisten Ausführliche Informationen zu der Bewerbung, zum Lehrgang sowie den späteren Einsatzgebieten finden Sie auf unserer Karriereseite: Qualifizierungslehrgang Wirtschafts-Kriminalistik.
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz Arbeitsort Hahn-Flughafen Beginn der Tätigkeit 2027-06-01 Offene Stellen 5 Arbeitszeit 40,0 bzw. 39,0 Stellenbeschreibung
Anlagen zur Bewerbung Da wir eine Erhöhung des Frauenanteils anstreben, werden Frauen bei Vorlage von Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des LGG Rheinland-Pfalz vorrangig berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Die Verwaltungsvorschrift‚ 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Aufgrund der kurzen Bewerbungsfrist empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung und Vorbereitung auf das Auswahlverfahren.