Elektroanlageninstallateur / Energieanlagenelektroniker (w/m/d) (Elektroniker/in - Energie- und Gebäudetechnik)
- Störungsbeseitigung an Maschinen und Anlagen /
- Haustechnik
Die Stelle ist langfristig vorab im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu besetzen, mit Option auf Übernahme beim Kundenunternehmen. Elektroanlageninstallateur / Energieanlagenelektroniker (w/m/d)
Tätigkeiten Aufgaben
- Wartung und Reparatur von Anlagen und Maschinen
- Erfahrung im Bereich der Haustechnik
- Berufsausbildung nötig / Erfahrungen von Vorteil auch im Bereich Haustechnik wünschenswert Lohn:
- ab 20,00 €/Std Fahrgeld bei auswärtigen Mitarbeitern / Autom. Lohnerhöhung laut Branchentarif Arbeitszeiten:
- 7:00 - 15:30 Uhr - Montag bis Freitag
- Mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar / Eigenes Auto benötigt bei Wohnort außerhalb Weiden Aufgaben:
Benötigte Qualifikationen
- abgeschlossene Ausbildung
- erste Berufserfahrung
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2)
- Körperlich fit und Belastbar
- Pünktlichkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
- Führerschein und PKW bei auswärtigen Mitarbeitern
Anforderungen an den Bewerber:
- Grundkenntnisse: Haustechnik
- Erweiterte Kenntnisse: Elektronik, Elektrotechnik, Wartung, Reparatur, Instandhaltung
Wir bieten Ihnen
- unbefristeten Arbeitsvertrag
- Bezahlung nach Qualifikation und Erfahrung ab 20,00 Euro / Std. lt. GVP-Tarifvertrag
- Fahrtkostenzuschuss
- Bereitstellung von Schutz- und Arbeitskleidung
- Gutes Onboarding im Kundenunternehmen
Im Rahmen von Einsätzen bei Kunden bei denen der Branchentarif im Bereich Metall/Elektro Anwendung findet, entstehen folgende Branchentarifzuschläge: nach der 6. Woche: 15% des Grundlohns* nach dem 3. Monat: 20% des Grundlohns* nach dem 5. Monat: 30% des Grundlohns* nach dem 7. Monat: 45% des Grundlohns* nach dem 9. Monat: 50% des Grundlohns* nach dem 15. Monat: 65% des Grundlohns** - Tarifvertragliche kann im Rahmen eines Vergleichsentgelts beim Kunden eine Deckelung/Begrenzung des Branchenzuschlags eintreten. ** in der letzten Stufe ist laut Tarifvertrag keine Deckelung möglich, es wird der volle Branchenzuschlag gezahlt! Als Mitglied des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) garantieren wir Ihnen über den gesamten Zeitraum Ihrer Beschäftigung feste geregelte Bedingungen laut Tarifvertrag:
- klare Richtlinien zur Lohneingruppierung
- Arbeitszeitkonto / Überstundenkonto
- stetig steigende Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)
- bis zu 30 Tage bezahlter Urlaub / Jahr
- festgelegte Zuschläge (teilw. steuerfrei !)
- automatische Lohnsteigerungen nach bereits 6 Wochen! (im Branchentarifbereich)