Ersten Beigeordneten (m/w/d) (Architekt/in)
Weinstadt: im Herzen des Remstals, umgeben von Weinbergen und nah an der Landeshauptstadt Stuttgart leben wir mit unseren 27.000 Einwohnern das Motto „Kultur trifft Natur“. Bei uns trifft der Charme von fünf ehemals selbstständigen Weinbaudörfern auf die Infrastruktur einer Großen Kreisstadt. Die Weiterentwicklung unserer Stadt und ihrer Infrastruktur im Spannungsfeld von Anspruch und betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit ist eine unserer zentralen Herausforderungen.
Ersten Beigeordneten (m/w/d)
Unserem Ersten Beigeordneten obliegt die Leitung des Dezernats II mit dem Stadtplanungsamt, dem Baurechtsamt, dem Amt für Hochbau, Grundstücks- und Gebäudemanagement sowie dem Tiefbauamt. Eine Änderung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten. Daneben obliegt dem Ersten Beigeordneten die ständige allgemeine Stellvertretung des Oberbürgermeisters.
Für diese herausgehobene Stelle mit hohem Gestaltungspielraum wünschen wir uns eine überzeugende Führungspersönlichkeit, die gemeinsam mit dem Oberbürgermeister, dem Gemeinderat, den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft die Zukunft unserer Stadt unter Berücksichtigung ihrer Lage und ihrer teilweise dezentralen Strukturen maßgeblich mitgestaltet.
- Ein Hochschulstudium in der Fachrichtung Architektur, Stadtplanung, Bauingenieurwesen, Städtebau oder Verwaltung, fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Aufgabenbereich des Dezernats sowie mehrjährige Führungserfahrung setzen wir dafür voraus.
- Darüber hinaus sind uns eine gesamtstädtische und strategische Denkweise, eine gleichermaßen teamorientierte wie zielstrebige Einstellung sowie kommunalpolitisches Verständnis wichtig.
Wahl, Amtszeit und Rechtsstellung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3. Eine erste Vorstellungsrunde ist für die nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.11.2026 geplant, die Vorstellung und Wahl im Gemeinderat für die öffentliche Sitzung am 19.11.2026.
Infolge des Ablaufs der Amtszeit und des Eintritts des Stelleninhabers in den Ruhestand ist bei uns die Stelle des

