Erzieherin / Erzieher, Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent für die Kindertagesstätte Schützenpark (d/m/w)
- Tätigkeiten im Kindergartenbereich ·
- intensive Elternarbeit ·
- Sprachbegleitung und Sprachförderung ·
- Dokumentationsaufgaben und Portfolioentwicklung ·
- Begleitung von Auszubildenden ·
Das erwartet Sie
bei der Stadt Osterode am Harz: Kurzinfo Arbeitszeit Teilzeit Anstellungsdauer befristet bis zum 31.12.2027 Einstellung zum nächstmöglichen Termin Einsatzort 37520 Osterode am Harz ·
- eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin/Erzieher (d/m/w) oder als Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent (d/m/w) oder vergleichbar ·
- Fort- und Weiterbildungsbereitschaft ·
- sehr gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten ·
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und großes Verantwortungsbewusstsein ·
- Selbstständigkeit und Einsatzfreude sowie Gestaltungsfreude
- ein interessantes und abwechslungsreiches Aufgabenspektrum bei einem Arbeitgeber, der mit dem TOPAS-Siegel als TOP Arbeitgeber Südniedersachsen ausgezeichnet wurde und dies auch als Selbstverpflichtung für die Zukunft wahrnimmt ·
- eine zukunftssichere Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit den üblichen Leistungen wie z.B. einer Zusatzversorgung, vermögenswirksamer Leistungen, einer leistungsorientierten Bezahlung und Gewährung einer Jahressonderzahlung ·
- ein dynamisches, engagiertes, wertschätzendes und aufgeschlossenes Team ·
- gezielte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten ·
- Teilnahme an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ·
- eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis in die Entgeltgruppe S 08a TVöD (abhängig von der persönlichen Qualifikation). Die Stelle steht zunächst befristet bis zum 31.12.2027und inTeilzeit mit 19,25 Stunden/Wochezur Verfügung. Hinzu kommen Stunden für dieSprachbildung und Sprachförderungnach § 31 NKitaG, die jeweils für ein Kindergartenjahr befristet werden (aktuell bis zum 31.07.2027) undzurzeit 9,0 Stunden/Wochebetragen, sodass es sich insgesamt um eine Arbeitszeit vonderzeit 28,25 Stunden/Wochehandelt.