FA für Bäderbetriebe m/w/d für das Freibad (Fachangestellte/r - Bäderbetriebe)
IHRE AUFGABEN
- Überwachung des Badebetriebes und Sicherstellung der Wasseraufsicht
- Betreuung und Beratung der Badegäste
- Durchführung von Schwimmkursen
- Kontrolle und Bedienung der technischen Anlagen Pflege,
- Reinigung und Warten von Bäder- und Außenanlagen
- Einleitung von Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Notfall
- Dokumentation und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
IHR PROFIL
- Abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe (m/w/d)
- Aktuelle Erste-Hilfe-Qualifikation und Rettungsschwimmabzeichen
- Technisches Verständnis und Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Serviceorientierung
- Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
Die Stadt Calau hat zum 01.04.2027 folgende Stelle zu besetzen: FA für Bäderbetriebe m/w/d für das Freibad Sie sind nicht wasserscheu, haben keine Sonnenallergie und wollen Teil eines tollen Teams sein? Dann sind Sie hier genau richtig! Zur Sicherstellung eines sicheren, gepflegten und attraktiven Badebetriebes suchen wir zur Verstärkung unseres Teams vom 01.04.2027 bis 31.09.2027 eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe/Schwimmmeister. Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden und wird nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes VKA (TVöD) und der geltenden Entgeltordnung mit der Entgeltgruppe 5 vergütet.
WICHTIGE HINWEISE
Die Stadt Calau fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls besonders berücksichtigt. Bewerbungskosten und Kosten der Reise zu einem Vorstellungstermin werden nicht erstattet. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet, soweit der Bewerbung kein frankierter Rückumschlag beiliegt.
