Fachhandwerkerin/Fachhandwerker (w/m/d) im Referat Hochbau
Wissenswertes
Als Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt leben wir ein diverses und weltoffenes Miteinander und setzen uns für eine vielfältige Beschäftigtenstruktur ein. Auch die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist unser ausdrückliches Ziel. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt. Die Bundestagsverwaltung legt großen Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Hier können Sie sich über unsere Datenschutzbestimmungen(Interner Link) informieren.
Ihre Aufgaben
- Feststellung und Dokumentation baulicher Mängel
- Bearbeitung technischer Störungsmeldungen
- Planung und Koordination von Bauunterhaltungsmaßnahmen
- Steuerung und Kontrolle externer Leistungen
- Fachtechnische Prüfung im Rahmen von Vergaben und Rechnungsprüfung Unterstützung bei der Planpflege Wartung und Inspektion baulicher Anlagen Durchführung von Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs Ausführung unterstützender handwerklicher Aufgaben bei der Vor- und Nachbereitung bei Sonderveranstaltungen
Ihre Qualifikation Sie verfügen zwingend über:
- eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung im Bereich Hochbau (z. B. Steinmetz- oder Bodenlegegewerk, Tischler-, Maler- und Lackiererarbeiten oder einem vergleichbaren Handwerk)
- Berufserfahrung in den vorgenannten Bereichen Bewerben können sich auch Beamtinnen und Beamte des mittleren technischen Verwaltungsdienstes, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Ihre Bewerbung wird bevorzugt berücksichtigt, wenn Sie über
- Kenntnisse der technischen DIN- /EN-Vorschriften einschließlich der anerkannten Regeln der Fachtechnik sowie der Unfallverhütungs- und Gebrauchsvorschriften
- EDV-Kenntnisse (u.a. Office, Datenbanken) haushaltsrechtliche Grundkenntnisse verfügen. Die genannten Qualifikationsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses vorliegen und nachgewiesen sein. Darüber hinaus werden
- gute Umgangsformen, Teamfähigkeit, besondere Sorgfalt und Zuverlässigkeit, Flexibilität und die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten erwartet. Wir setzen außerdem die Bereitschaft zu zeitversetzten Arbeitszeiten voraus. Dazu gehört auch, bei Bedarf Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten – gelegentlich auch in den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen, z.B. bei Sonderveranstaltungen oder Havarien.
Wir bieten Ihnen
- Ein sicheres unbefristetes Arbeitsverhältnis mit attraktiver Vergütung (1.841,35 Euro brutto in Erfahrungsstufe 3 zzgl. 110,00 Euro Ministerialzulage – bei Vorliegen entsprechender beruflicher Erfahrung) und eine betriebliche Altersvorsorge
- Eine sinnstiftende Arbeit mit vielfältigen und attraktiven Aufgaben: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen Demokratie möglich!
- Eine gute Work-Life-Balance: Überstundenausgleich, verschiedene Teilzeitmodelle und Sabbaticals sowie 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Wir bieten eine Kindertagesstätte ohne Sommerschließzeiten sowie einen Familienservice
- Ein umfassendes Fortbildungsangebot Gesundheitsfürsorge: betrieblich geförderte Sportkurse sowie ein vielfältiges Beratungs- und Präventionsangebot Mobilität: Einen Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestag.de/karriere(Interner Link)
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams im Referat BG 2 – Hochbau – unbefristet mit einer Arbeitszeit von 19,5 Stunden pro Woche eine/einen Fachhandwerkerin/Fachhandwerker (w/m/d) Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Entgeltgruppe 7) bzw. der Bundesbesoldungsordnung (Besoldungsgruppe A 7). Eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung ist voraussichtlich ab dem 1. Mai 2031 möglich. Die Arbeitszeit kann voraussichtlich bereits vor dem 1. Mai 2031 erhöht werden, sofern durch Arbeitszeitreduzierungen anderer Mitarbeitender zusätzliche Stunden frei werden.