Job-Nr. 43415665
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Fachinformatiker Anwendungsentwicklung als ERP-Spezialist (m/w/d) – Java & Groovy

Orizon vor 1 Wochen
Vollzeit3.500 – 4.000 € pro Monat
StandortSinsheim, Baden-Württemberg

Ihr Partner:

Die Orizon Gruppe ist mit über 50 Standorten einer der führenden Personaldienstleister in Deutschland und Teil des internationalen Konzerns BREXA Holdings Inc. Wir bieten Personallösungen von der klassischen Arbeitnehmerüberlassung bis zu spezialisierten Recruiting- und Outsourcing-Dienstleistungen. Unsere Tochtergesellschaften OTTO Work Force Deutschland GmbH und die jobs in time medical GmbH ergänzen das Portfolio mit Fokus auf EU-Recruiting beziehungsweise medizinisches Fachpersonal.

Ihre zukünftige Arbeitsstelle: Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung als ERP-Spezialist (m/w/d) in Sinsheim für eine Direkteinstellung.

Ihre Aufgaben:

  • ERP-Management: Sie betreuen, warten und optimieren das ERP-System eigenverantwortlich.
  • Softwareentwicklung: Sie programmieren Anpassungen und neue Funktionen mit Java und Groovy.
  • Anforderungsmanagement: Sie prüfen Änderungswünsche der Fachabteilungen auf ihre Machbarkeit und setzen diese um.
  • Projektbegleitung: Von der ersten Testphase bis zur Inbetriebnahme neuer Module halten Sie alle Fäden in der Hand.
  • Reporting & Support: Sie erstellen betriebswirtschaftliche Auswertungen (Excel/Access) und schulen die Anwender im Haus.

Ihr Profil:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
  • Fundierte Kenntnisse in Java und Groovy
  • Erfahrung in der Entwicklung von ERP-Systemen
  • Teamfähigkeit und analytisches Denkvermögen
  • Ein attraktives Gehalt von 3.500 € bis 4.000 € monatlich
  • Vollzeitstelle mit 38 Stunden pro Woche
  • Arbeiten in einem innovativen Umfeld der Maschinen- und Anlagenbauindustrie
  • Ein engagiertes Team, das Ihre Weiterentwicklung fördert

Beim hier angegebenen Gehalt sind unter Umständen nicht alle Bestandteile (bspw. Branchenzuschläge, Weihnachtsgeld, Schicht-Boni o.ä.) berücksichtigt. Das verbindliche Gehalt ist im persönlichen Gespräch zu klären. Weitere Informationen finden Sie unter Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst:

Über den Arbeitgeber

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