Job-Nr. 67789887
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Fachkraft für Abwassertechnik (w/m/d)

Stadt Wegberg Bürgermeisterin vor 1 Wochen
Befristet
StandortWegberg, Nordrhein-Westfalen
  • Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Reparatur von Maschinen, Messeinrichtungen und Elektroanlagen der Kläranlagen, Pumpstationen und Regenbecken
  • Durchführung analytischer Bestimmungen, d.h. selbstständige Probenahme und Probeanalyse, Dokumentation der Analyseergebnisse
  • weitere Tätigkeiten einer Fachkraft für Abwassertechnik (z.B. Pflege- und Reinigungsarbeiten)
  • Teilnahme an der regelmäßigen Rufbereitschaft im Kläranlagenbetrieb
  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Abwassertechnik oder Ver- und Entsorger mit der Fachrichtung Abwassertechnik oder eine technische Ausbildung mit nachgewiesener Erfahrung im Bereich Kläranlagen, Abwassertechnik
  • gute Kenntnisse in der MSR-Technik, gute mechanische Kenntnisse sowie gute Kenntnisse in den einschlägigen DIN-Normen, Verordnungen und Gesetzen
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Verantwortungsbewusstsein, Ausdauer und Teamfähigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • sicheres Auftreten, Flexibilität sowie Kooperations- und Einsatzbereitschaft
  • Bereitschaft im Rahmen der Rufbereitschaft auch außerhalb der regulären Dienstzeiten (auch samstags und sonntags) eingesetzt zu werden

Wir bieten

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsorientierte Bezahlung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Fortbildungsmöglichkeiten

Das ist uns wichtig: Die Stadt Wegberg fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und begrüßt deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerbungen von Schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern sind ausdrücklich erwünscht. Im Auswahlverfahren werden die hierzu geltenden Bestimmungen (u.a. SGB IX) berücksichtigt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, soweit in der Person des Mitbewerbers liegenden Gründe nicht überwiegen. Auf die Möglichkeit zur Besetzung der Stelle in Teilzeit wird gemäß § 8 Absatz 6 Landesgleichstellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Allgemeine Hinweise: Es handelt sich um eine Vollzeitstelle; eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Stelle ist zunächst auf der Grundlage des § 14 Absatz 1 Nummer 3 TzBfG als Krankheitsvertretung längstens für zwei Jahre befristet. Eine Vergütung erfolgt je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD.

Über den Arbeitgeber

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