Fachkraft für Verfahrensentwicklung (w/m/d) im Fachbereich Liegenschaftskataster (Vermessungsingenieur/in)
Das Aufgabengebiet des Dienstpostens 331g umfasst folgende Schwerpunkte:
- Mitarbeit in einem fachlich anspruchsvollen IT-/Geodatenprojekt
- Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von IT- bzw. GIS-Anwendungen
- Verarbeitung, Analyse und Visualisierung von (Geo-)Daten
- Unterstützung bei der Digitalisierung und Optimierung von Verwaltungsprozessen
- Zusammenarbeit mit Fachabteilungen und externen Projektbeteiligten - Dokumentation von Arbeits- und Projektergebnissen
Anforderungen:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom/Bachelor) im Bereich Geodäsie, Vermessungswesen, Geo(infor)matik oder vergleichbarer Studienrichtung (z.B. Informatik)
- Kenntnisse in der Verarbeitung und Analyse von Daten, idealerweise Geodaten
- Kenntnisse im Liegenschaftskataster
- Kenntnisse im Grundbuchrecht
- Erfahrungen mit Datenbanken, GIS-Systemen oder Programmiersprachen sind von Vorteil
strukturierte, selbständige und lösungsorientierte Arbeitsweise - Teamfähigkeit sowie gutes Kommunikationsvermögen - Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist im Rahmen eines zeitlich befristeten Projektes ein nach Entgeltgruppe 12 TV-L bewerteter Dienstposten Fachkraft für Verfahrensentwicklung (w/m/d) im Fachbereich Liegenschaftskataster (DP 331g) ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet bis zum 31.12.2028 zu besetzen. Eine Verlängerung der Projekte bis 31.12.2030 ist geplant. Bei dem Dienstposten handelt es sich um eine Projektstelle im Rahmen des Modernisierungs-fonds der Landesverwaltung mit dem Projekttitel „Automatisierter Datenaustausch zwischen dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch (GB)“. Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer Schnittstelle für die digitale Verarbeitung, Analyse und Verwaltung der Daten zur Optimierung verwaltungsinterner Prozesse.
Der Dienstposten ist teilzeitfähig. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Bewerberinnen und Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht erstattet.