Job-Nr. 78861290
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Gärtner (m/w/d) (Gärtner/in - Friedhofsgärtnerei)

Ev.Gesamtkirchengemeinde Ruppin Heute veröffentlicht
Vollzeit
StandortNeuruppin

WER SIND WIR?

Der Evangelische Friedhof Neuruppin ist zuständig für alle Friedhofsangelegenheiten der Friedhöfe Neuruppin, Treskow, Bechlin, Krangen, Storbeck und Wulkow. Die zu unterhaltenen Friedhofsflächen umfassen eine Gesamtgröße von 17,5 ha. 11 Mitarbeiter sind auf dem Friedhof beschäftigt. Rund 270 Bestattungen werden pro Jahr durchgeführt.

Ihre Aufgaben bei uns:

Sie führen die gärtnerischen Pflege- und Unterhaltungstätigkeiten auf dem Friedhofsgelände mit modernen Gartengeräten und -Maschinen durchSie übernehmen unter anderem die Stauden- und Wechselbepflanzung, das Mähen der Wiesen und Rasen sowie die Baum-, Gehölz- und StaudenpflegearbeitenSie unterstützen bei der Durchführung von Trauerfeiern, sowie bei Grabarbeiten und Beerdigungen, nach Möglichkeit auch Tragen bzw. Senken von Urnen.

Unsere Erwartungen an Sie:

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Sie bringen erste Berufserfahrung in der Grünflächenpflege mit
  • Sie sind zuverlässig, engagiert, gründlich, haben eine eigenständige Arbeitsweise, sind körperlich belastbar und haben Freude an der Arbeit im Freien / im Grünen
  • Sie sorgen gerne für ein grünes und gepflegtes Umfeld
  • Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B
  • Sie sind bereit an der Teilnahme am Winterdienst

Außerfachliche Kompetenzen: Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, KonfliktfähigkeitWir setzen ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus

Wir bieten Ihnen

  • Eine Entlohnung nach Tarif (TV EKBO)
  • Eine ausführliche Einarbeitung in den neuen Aufgabenbereich
  • Durchgängige Beschäftigung während des ganzen Jahres

Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ruppin – Friedhofsverwaltung Neuruppin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einenGÄRTNER / FRIEDHOFSARBEITER (m/w/d)01.03.-30.11 vollbeschäftigt, d.h. von z.Z. wöchentlich 39 Stunden und 24 Minuten, in der restlichen Zeit mit 50 v.H.

Über den Arbeitgeber

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