Geheimschutzbeauftragte / Geheimschutzbeauftrager (w/m/d) für den BLB NRW
Was uns ausmacht:
Wir wünschen uns Menschen mitLeidenschaft und Persönlichkeit, die bei außergewöhnlichen Projekten mitwirken wollen. Der BLB NRW fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung (§2SGB IX) oder sexueller Identität. Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Wir freuen uns zudem insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Die Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit besetzbar. Wir leben eine Unternehmenskultur der Offenheit, Diversität und Wertschätzung und schaffen so ein Umfeld, in dem sich das persönliche Potenzial bestmöglich entfalten kann.
- Sie verantworten die Durchführung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) und der dazu ergangenen Regelungen
- Sie sind die zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung des BLB‑Personals
- Sie arbeiten eng mit dem Verfassungsschutz beim Innenministerium NRW zusammen
- Sie wirken bei Entscheidungen über Sicherheitsrisiken mit
- Sie berichten an den Geheimschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde
- Sie sind verantwortliche Ansprechperson für die sicherheitsmäßige Betreuung des ermächtigten BLB-Personals und unterrichten und beraten hinsichtlich geheimschutzrechtlicher Pflichten
- Sie sensibilisieren und schulen die BLB‑Beschäftigten zum Geheim- und Sabotageschutz
- Sie arbeiten eng mit dem IT‑Sicherheitsbeauftragten (CISO) zusammen
Die Funktion der*des Geheimschutzbeauftragten kann nur nach erfolgreich abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung Ü3 gemäß SÜG NRW und sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen, übertragen werden. Im Rahmen der Überprüfung ist ggf. auch die Partnerin bzw. der Partner einzubeziehen. Die Sicherheitsüberprüfung kann sechs Monate oder länger dauern. Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom/Master) der Fachrichtung Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung. Weitere Anforderungen:
- Sie verfügen über fundierte Kenntnisse im materiellen, personellen und organisatorischen Geheimschutz
- Kenntnisse im Sicherheitsüberprüfungsrecht, in der Verschlusssachenanweisung und den einschlägigen Rechtsvorschriften sind von Vorteil
- Idealerweise verfügen Sie über praktische Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- Sie zeichnen sich durch hohe persönliche Zuverlässigkeit, Integrität und Verantwortungsbewusstsein aus und sind zur regelmäßigen Fortbildung gemäß §11VSA NRW bereit
- Sie arbeiten strukturiert, sorgfältig, zielorientiert und vertraulich und verfügen über Durchsetzungsvermögen sowie die notwendige Ausdauer bei der Bearbeitung komplexer Themen
- Sie verfügen über ausgeprägte Kommunikations- und Beratungskompetenz, treten adressatengerecht und souverän auf und bringen eine ausgeprägte Team- und Kundenorientierung mit
- Sie besitzen eine hohe IT‑Affinität und sind sicher im Umgang mit den gängigen Microsoft-Office-Anwendungen
- Sie bringen sichere Deutschkenntnisse mit, die mindestens dem Sprachniveau C1 (fließend in Wort und Schrift) entsprechen
- Sie sind zum Führen eines Dienst‑Kfz befähigt
Ihr Entgelt:
Je nach persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen ist für Tarifbeschäftigte ein Entgelt von der Entgeltgruppe E10 bis zur E12 TV‑L (ca. 51.460,00€ – ca. 82.590,00€ jährlich) mit allen vereinbarten sozialen Leistungen (z.B. Betriebliche Altersvorsorge) möglich. Eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerberinnen und Bewerbern ist bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 12LBesO A möglich.
