Hauswirtschaftskraft (m/w/d) (Hauswirtschafter/in)
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Die Stadt Konz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Kindertagesstätte Lorenz-Kellner eine
Hauswirtschaftskraft (m/w/d)
in Teilzeit - 20,00 Stunden/Woche Bei der Kindertagesstätte Lorenz-Kellner handelt es sich um eine 4-gruppige Einrichtung mit Ganztagsbetreuung.
Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Essenszubereitung und alle damit verbundenen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Gestaltung abwechslungsreicher Speisepläne mit gesunden Produkten einschließlich Einkauf und Abrechnung
- Essensausgabe und Endreinigung der Küche
Ihr Profil:
- Ausbildung z. B. als Hauswirtschafter, Koch, vergleichbare Ausbildung im Bereich Lebensmittel oder Berufserfahrung im hauswirtschaftlichen Bereich
- Kenntnisse der Hygienevorschriften, des Infektionsschutzes und der Allergenverordnung bzw. die Bereitschaft zur Aneignung der Kenntnisse
- Flexibilität & Einbeziehung der Wünsche der Kinder
- Spaß an der Zubereitung kindgerechter Speisen
- Begeisterungsfähigkeit & Freude an der Arbeit mit Kindern
- Eine organisierte, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- Freundlichkeit und Offenheit im Umgang mit Kindern und Eltern sowie den Kolleginnen und Kollegen
- Persönliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamgeist und Verantwortungsbewusstsein
- Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz des privateigenen Pkw‘s gegen Entschädigung zum Lebensmitteleinkauf
Wir bieten:
- Eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit in einem engagierten Team, das sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen freut.
- Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt abhängig von Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung.
- Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung
- Jahressonderzahlung sowie eine leistungsorientierte Einmalzahlung
- Jobradleasing
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Vielfältige Mitarbeitervergünstigungen (Corporate Benefits)
Hinweis:
Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 müssen Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren und in Kindertagesstätten tätig sind, gemäß § 20 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern aufweisen. Ein entsprechender Nachweis ist daher altersabhängig zu erbringen.
Es handelt sich hierbei um eine Teilzeitbeschäftigung mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 20,0 Stunden pro Woche. Bei gleichwertiger Qualifikation und entsprechender Eignung werden Frauen sowie schwerbehinderte Menschen, in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Informationen zum Datenschutz bei Bewerbungen finden Sie unter www.konz.de/stellenangebote (http://www.konz.de/stellenangebote) .

