Heilerziehungspfleger, Erzieher, Heilpädagoge (m/w/d) Off...
Die Lebenshilfe Nienburg gGmbH engagiert sich als großer lokaler Sozialdienstleister mit Menschen für Menschen und bietet Ihnen sinnvolle Aufgaben in die Sie kreativ einbezogen werden.
- pädagogische Schulbegleitung bei Kindern und Jugendlichen aus dem Autismus-Spektrum in allen Schulformen *
- Beratung der Lehrkräfte *
- Autismus-Förderung, -Begleitung und -Beratung im häuslichen Umfeld
SIE ALS LEBENSHELFER: DAS BRINGEN SIE MIT“
Zur Erreichung unserer gemeinsamen Ergebnisse wünschen wir uns von Ihnen ein hohes Engagement.“ Sie sind kindorientiert und zugewandt, kommunikativ und teamfähig. Sie stellen sich Herausforderungen und suchen konstruktiv nach Lösungen.Ihre Qualifikation: *
- staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger / Erzieher / Heilpädagoge (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikationen mit (Bereitschaft zu) Fortbildungen im Bereich der Autismusspektrumsstörungen Ihre Zusätzliche Voraussetzungen:*
- Sie haben hohe Wertschätzung gegenüber dem Personenkreis *
- Sie verfügen über Erfahrung in der ambulanten Begleitung von Menschen mit Behinderung *
- Sie bringen Eigeninitiative, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein mit *
- Sie haben einen Führerschein der Klasse B und ein eigenes Auto
Wir bieten
RESPEKTVOLL: WAS WIR IHNEN BIETEN“
Bei der Lebenshilfe Nienburg gGmbH ist ein respektvoller Umgang und Anerkennung einer der Grundsteine und Erfolgsgaranten.” *
- Bezahlung nach TVöD/VKA SuE 8b *
- Zulage nach TVöD SuE *
- 2 zusätzliche Urlaubstage (“Regenerationstage”) *
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) *
- Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge *
- Persönliche Weiterentwicklung durch Teilnahme an internen und externen Schulungen *
- Anspruchsvolle, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeiten *
- Betriebliches Gesundheitsmanagement: JobRad*
VERGÜTUNG
Die Stelle wird nach TVöD/VKA SuE 8b vergütet.
Es ist uns wichtig, dass Sie für Ihr Arbeitsfeld Verantwortung übernehmen und Ihre Ideen aktiv einbringen.” *
Einrichtungen, in denen Kinder unter 18 Jahren betreut werden, unterliegen der allgemeinen Nachweispflicht eines Masernschutzes. Daher ist ein entsprechender Impfschutz nachzuweisen