Hilfskraft (m/w/d) im hauswirtschaftlichen Bereich (Helfer/in - Hauswirtschaft)
Zur Erfüllung ihres Gleichstellungsplanes ist die Stadtverwaltung Zweibrücken besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Hauswirtschaftstätigkeiten - Speisen und Snacks vorbereiten, anrichten, erwärmen und anbieten
- Einkauf bzw. Mitwirkung bei der Beschaffung von Lebensmitteln und korrekte lagern
- Allgemeine Reinigungstätigkeiten durchführen
- Notwendige Dokumentationen führen
- Zubereitung von einfachen Gerichten - Planung und Zubereitung von einfachen, kindgerechten Gerichten
- Einbeziehung der Kinder in einfache Küchentätigkeiten unter pädagogischer Anleitung
Erwünscht sind:
- Grundlegende Kenntnisse im Hauswirtschaftsbereich
- Grundlegende Kenntnisse in der Zubereitung einfacher Speisen
- Kenntnisse der Hygienebestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (Infektionsschutzbelehrung)
Darüber hinaus werden selbständiges, hygienisches Arbeiten, Teamfähigkeit und Einsatzbereitschaft erwartet. Auf die Einhaltung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes wird besonderen Wert gelegt. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird die Bereitschaft zur Teilnahme an einer pädagogischen Basisqualifizierung erwartet, welche 160 Unterrichtseinheiten über einen Zeitraum von ca. einem Jahr vorsieht.
Anforderungen an den Bewerber:
Grundkenntnisse: Hauswirtschaft
Wir bieten:
- Tarifliches Entgelt mit Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr
- Zusätzliche Altersversorgung (ZVK)
- Kostenlose Mitarbeiterparkplätze
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen unserer Gleitzeitvereinbarung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (Gesundheitskurse über VHS, u.a.)
- Umfangreiche Fortbildungsangebote
Die Stadtverwaltung Zweibrücken sucht für die Spiel- und Lernstube Brückenstraße beim **Jugendamt **zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Hilfskraft (m/w/d) im hauswirtschaftlichen Bereich. Es handelt sich um** eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden. **Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).