Honorarkraft als Coach für ganzheitliches individuelles Coaching (Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin)
Ziel der Maßnahme ist, Arbeitsfähigkeit herzustellen, indem vorherrschende Vermittlungshemmnisse ermittelt und in Folge des gemeinsamen Coachings verringert oder beseitigt werden. Dabei kann das familiäre System in den Blick genommen werden, wie auch das soziale Umfeld. Der Coach nimmt dabei eine Lotsenfunktion ein und vermittelt für die individuellen Problemstellungen die richtigen Ansprechpartner im Beratungssystem (z.B. Schuldnerberatung, Erziehungshilfen, SPZ etc.). Das Coaching beruht auf freiwilliger Mitarbeit des Klienten, Kostenträger ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Der Coach identifiziert zunächst mit dem Klienten die für die Herstellung von Arbeitsfähigkeit wichtigsten Handlungsfelder und verabredet Ziele und Maßnahmen, um die Verringerung bzw. Beseitigung der Problemlagen zu erreichen. Dabei ist es notwendig, das Netzwerk aus unterschiedlichen Beratungsstellen und -dienstleistern im Rhein Kreis Neuss zu kennen und hinzuzuziehen.
Bitte bewerben Sie sich, wenn Sie Pädagoge/Pädagogin, Psychologe/Psychologin oder Systemischer Coach/Berater/Beraterin mit Erfahrung in der Beratung von Menschen mit multiplen Problemlagen sind.
Dadurch, dass das Jobcenter den Auftrag für ein Jahr vergibt, werden Honorarstunden zunächst befristet für ein Jahr (30.6.27) vergeben. Die Menge an zusätzlichen Honorarstunden richten sich nach dem Coachingstundenkontingent, das das Jobcenter zuweist. Die Terminlage kann dann selbst bestimmt werden.
Weitere Berufsbezeichnung:
Das individuelle ganzheitliche Coaching ist eine Maßnahme nach § 16 k SGB II für junge Menschen (U25) aus dem Bürgergeld-/Grundsicherungsbezug mit multiplen Problemlagen.