Job-Nr. 67485939
BK
In Landshut sucht das Ambulante Kinderhospiz München eine Fachkraft für Kinderhospizarbeit (m/w/d)
Bundesverband Kinderhospiz e.V. vor 1 Wochen
StandortLandshut, Bayern
Ihre Aufgaben
- Organisation und Durchführung der Schulung „Ehrenamtliche Familienbegleitung“
- Koordination von Hilfeleistungen
- Einsatz von ehrenamtlichen Familienbegleiter*innen in den Familien
- Hausbesuche im Großraum Niederbayern
- Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsgruppen und Netzwerkpartnern
- administrative Verwaltungstätigkeiten
- Information, Vernetzung und Beratung zu ambulanten, teilstationären und stationären Netzwerken
- Unterstützung der Familie nach dem Tod (Trauerbegleitung)
- Prävention, Begleitung und Intervention bei Krisen, u.a. durch „RUF24“
Ihr Profil
- Abgeschlossenes Studium Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik oder Ausbildung zur/zum Gesundheits- u. (Kinder)Krankenschwester/-pfleger
- Flexibilität, sicheres Auftreten, belastbare Persönlichkeit
- Teamfähigkeit und hohe Sozialkompetenz
- Computerkenntnisse MS Office
- Führerschein Klasse B
- Bereitschaft zur umfangreichen Weiterbildung (Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen)
- Palliative Care für Kinder und Jugendliche
- Koordinatorenseminar nach § 39a SGB V
- Seminar Führungskompetenzen nach § 39a SGB V
- Krisenintervention
Unser Angebot
- eine Aufgabe mit großem Gestaltungspotential und viel Eigenverantwortung
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
- großzügige finanzielle Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Möglichkeit zum Fahrrad-Leasing
- Kompetente Einarbeitung und kollegiale Beratung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- Angebot zur Supervision (Einzel- und Teamsupervision)
Zur Verstärkung unseres Teams für unser Zentrum Niederbayern in Landshut suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Fachkraft für Kinderhospizarbeit (m/w/d) (20-40 Std./Woche) im Großraum Niederbayern
Wichtige Information: Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei der Stiftung AKM müssen gemäß § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. bewerben Sie sich per E-Mail eine E-Mail für fachliche Fragen Besuchen Sie unsere Homepage
Über den Arbeitgeber
BK
Bundesverband Kinderhospiz e.V.
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