Individuelle Zusatzleistung Pflege/Assistenz/Aufsicht (Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in)
Besonders wichtig ist uns in unseren Kindertagesstätten ein grenzachtender Umgang mit den Kindern, aber auch untereinander im Team.
Der Stadt Flensburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Stadt Flensburg - Der Oberbürgermeister
Individuelle Zusatzleistung Pflege/Assistenz/Aufsicht
Ihr Profil:
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistenten/Assistentin mit staatlicher Anerkennung
- Bewerben können sich zudem Personen, die gem. § 28 Abs. 4 KiTaG aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer praktischen Erfahrung in einem frühpädagogischen Arbeitsbereich vergleichbar qualifiziert sind.
- Bei ausländischen Berufsschulabschlüssen ist die Beifügung der Gleichwertigkeitsbescheinigung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) erforderlich.
- Weiterhin können sich Personen ohne abgeschlossene Ausbildung im frühkindlichen Bereich mit Berufserfahrung bewerben. Die Vergütung erfolgt dann nach Entgeltgruppe S 2 TVöD.
Wir erwarten:
- Erfahrung in der Betreuung von Kindern
- die Fähigkeit, mit den Kindern in den partizipativen Dialog zu treten
- Interesse an einer gemeinsamen Konzeptionsentwicklung
- die Fähigkeit zur fachlichen Zusammenarbeit mit Eltern
- die Bereitschaft zu einer intensiven Zusammenarbeit mit dem gesamten Kita-Team - die Bereitschaft in den Randzeiten zu arbeiten - Deutschkenntnisse ab Niveau B2 - Freude an der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedarfen - Die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen zum Kinderschutz
Wir bieten:
- vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- Übernahme der Entgeltstufe bei einem direkten Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst
- jährliche Sonderzahlungen
- Zahlung der SuE-Zulage in Höhe von 130,00 € - Anspruch auf bis zu zwei Regenerations- und Umwandlungstage - Betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL) - Fort- und Weiterbildungsangebote sowie betriebliches Gesundheitsmanagement - NAH.SH-Jobticket
Bei der Stadt Flensburg sind im Fachbereich Jugend in der Abteilung städtische Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Rahmen einer Dauerausschreibung laufend Stellen für die
in Vollzeit oder Teilzeit zum 01.08.2026 befristet bis zum 31.07.2027 zu besetzen. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses wird angestrebt. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe S 3 TVöD. Die Einsatzorte sind in verschiedenen städtischen Kindertagesstätten angesiedelt. Ein elementarer Bestandteil der Arbeit in den städtischen Kitas ist die Inklusion: Wir sind "ein Haus für alle". Es ist uns besonders wichtig, die Kinder mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gut mitzunehmen, zu fördern und ihnen die Teilhabe am Kita-Alltag zu ermöglichen und zu verbessern. Wir arbeiten auf Grundlage des Rahmenkonzepts der städtischen Kindertagesstätten (Link (https://www.flensburg.de/PDF/rahmenkonzept_staedt_kitas.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=1047&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1640782769) ).