IT-Systemadministrator (m/w/d) oder Fachinformatiker (m/w/d) bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Die IT-Administration der rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichtsbarkeit ist weitgehend bei dem Landesarbeitsgericht zentralisiert. Die Übernahme der zuvor beschriebenen Aufgabengebiete bezieht die fünf Arbeitsgerichte und deren Anwendende daher ein.
Ihre Aufgaben
sind insbesondere: Administration und Betreuung einer Windows-Infrastruktur einschließlich Active Directory, SQL-Datenbanksystemen, Softwareverteilung, Datensicherung, Virtualisierung, Netzwerkinfrastruktur und Monitoring
- Installation, Konfiguration und Wartung von PCs, Notebooks und Druckern sowie Durchführung des Patch-Managements
- First- und Second-Level-Support sowie technische Beratung der Mitarbeitenden, insbesondere zu eingesetzten Fachanwendungen
- Betreuung und Wartung der digitalen Diktiertechnik sowie der Videokonferenzsysteme
- Beschaffung, Aussonderung und Verwaltung von IT-Hardware
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Fortschreibung von IT-Systemen in Form von Projektarbeit in den Bereichen Client & Server, Netzwerk & Security sowie Multimediatechnik
- Erstellung von Dokumentationen, Ablaufbeschreibungen und Schulungsunterlagen sowie Unterstützung bei Schulungen
- Mitwirkung bei der Umsetzung der IT-Sicherheit
- Mitarbeit bei der weiteren Digitalisierung der Justiz
- Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
Sie verfügen über:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Fachinformatik mit Schwerpunkt Systemintegration oder in einem verwandten IT-Beruf, wobei sich die Ausschreibung auch an Berufsanfänger (m/w/d) richtet
- Kenntnisse in Windows-Client- und Serveradministration, Microsoft Office, Softwareverteilung, Patchmanagement sowie VMware-Virtualisierung
Wir erwarten:
- Fähigkeit, sich in neue Programme und Prozesse einzuarbeiten
- Fähigkeit zu dienstleistungs- und lösungsorientiertem Denken und Handeln
- Fähigkeit, komplexe Prozesse schnell zu analysieren und zu strukturieren sowie ggf. Optimierungen zu erarbeiten
- selbstständige Fehler- und Problemanalyse bei Störungen
- ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigeninitiative
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit
- Fortbildungsbereitschaft
- Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Bildungsabschluss siehe Stellenbeschreibung
Anforderungen siehe Stellenbeschreibung
Wir bieten Ihnen:
- berufliche und private Sicherheit durch einen krisensicheren und – nach erfolgreicher Probezeit – unbefristeten Arbeitsplatz
- interessante und anspruchsvolle Aufgabenstellungen im Umfeld einer zunehmend digitalisierten Justiz (elektronischer Rechtsverkehr, elektronische Akte, Videoverhandlungen, Spracherkennung)
- eine eigenverantwortliche Tätigkeit
- flexible Arbeitszeiten
- Tätigkeit im Homeoffice nach erfolgreichem Abschluss der Einarbeitungsphase
- Möglichkeiten zur Weiterbildung
- sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Arbeitsort Mainz Beginn der Tätigkeit 2026-09-01 Offene Stellen 1 Arbeitszeit 39 Std. pro Woche Stellenbeschreibung Bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ist ab dem 1. September 2026 eine Vollzeitstelle als IT-Systemadministrator (m/w/d) oder Fachinformatiker Systemintegration (m/w/d) zu besetzen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Arbeitsleistung an unserem Standort in Mainz oder am Sitz des Arbeitsgerichts Koblenz zu erbringen. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 der Anlage A zum Tarifvertrag der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tarifvertraglichen Voraussetzungen ist eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a Anlage A TV-L möglich. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
