Jugend- und Heimerzieher*in (m/w/d) im Anerkennungsjahr (Erzieher/in - Jugend- und Heimerziehung)
Wer wir sind
Die pro juventa gGmbH ist ein freier Träger der Jugend-, Familien- und Erziehungshilfe mit rund 350 Mitarbeitenden im Landkreis Reutlingen und Mitglied im DPWV Landesverband Baden-Württemberg. Unser Angebotsportfolio umfasst Leistungen in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Schülerbetreuung, Offene Jugendarbeit, Gemeinwesenarbeit, ambulante Hilfen sowie bei stationären Wohnformen und der Kindertagesbetreuung.
Einsatzbereiche
- In der Kinder- und Jugendwohngruppe Schafstall leben Kinder und Jugendliche ab 6
- Jahren. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist hier die Elternarbeit.
- In unsererJugendwohngruppe Steinenberg leben Jugendliche ab 14 Jahren. Hier geht
- es mit zunehmendem Alter der Jugendlichen um die schrittweise Vorbereitung auf ein
- selbstständiges Leben.
Das bringst du mit
- Abgeschlossene schulische Ausbildung zum Jugend- und Heimerzieher w/m/d, Heilerziehungspfleger w/m/d oder vergleichbare Qualifikation
- Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Begleitung und Unterstützung dieser in ihrer persönlichen Entwicklung
- Verantwortungsbewusstsein
- Offenheit für kreatives Gestalten
- Wertschätzende Haltung
- Empathie, Zuverlässigkeit und Teamspirit sind für dich das A und O
Was wir dir bieten
- eine attraktive Vergütung
- interessante, sinnstiftende abwechslungsreiche Aufgaben
- Einarbeitung sowie Unterstützung durch erfahrene Anleitende
- Freiraum für eigene Ideen
- kurze Wege, offene Türen und ein wertschätzendes Miteinander
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Mitarbeiterrabatte über corporate-benefits
- Job-Ticket
GEMEINSAM PERSPEKTIVEN ENTWICKELN
Du hast den schulischen Teil deiner Ausbildung erfolgreich beendet und möchtest nun in die Praxis einsteigen und erste Erfahrungen sammeln? Dann bist du bei uns genau richtig. Für zweiWohngruppen in Reutlingensuchen wir**ab 01.10.2027 *jeweils einen Auszubildenden zum Jugend- und Heimerzieherin **(m/w/d) im Stellenumfang von 39 Stunden pro Woche.
Bitte beachte die geltenden Nachweispflichten zum Masernschutz als Einstellungsvoraussetzung (§ 20 IfSG).
