Koch/, Beikoch od. Küchenhilfe (m/w/d) in Teilzeit bis 30 Std./Woche (Koch/Köchin)
Ihre Aufgaben:
Sie unterstützen unser Küchenteam bei der täglichen Arbeit. Je nach Erfahrung übernehmen Sie folgende Tätigkeiten:
- Vorbereitung und Zubereitung von Speisen
- Mithilfe bei bayerischen Gerichten, Pizza, Burgern und Beilagen
- Vorbereitungsarbeiten wie Schneiden, Portionieren und Anrichten
- Unterstützung beim Tagesgeschäft
- Einhaltung von Hygiene- und Sauberkeitsvorschriften
- Reinigung des Arbeitsplatzes und der Küchengeräte
- Allgemeine Küchenarbeiten
Ihr Profil:
- Erfahrung in der Küche ist von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Saubere und ordentliche Arbeitsweise
- Belastbarkeit auch bei höherem Arbeitsaufkommen
- Bereitschaft zur Arbeit am Wochenende
- Freundliches Auftreten und Freude an der Gastronomie
Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Frittieren, Spülen, Arbeitsvorbereitung, Speisen zubereiten und anrichten, Anrichten (Lebensmittel), A-la-carte-Küche, Beilagenzubereitung, Bratenzubereitung, Garnieren (Speisen), Gemüse putzen, Gemüse-, Salatzubereitung, Kalte Küche, Arbeit nach Rezeptur, Deutsche Küche, Regionale Küche, Neue deutsche Küche, Grillgerichte, Bayerische Küche, Gutbürgerliche Küche
Wir bieten:
- Teilzeitstelle mit bis zu 30 Stunden pro Woche
- Familiäres Arbeitsumfeld
- Faire und pünktliche Bezahlung
- Abwechslungsreiche Tätigkeit in einem Gasthof mit Restaurant, Biergarten und Lieferservice
- Einarbeitung möglich (praktische Anleitung in der Küche sowie Vermittlung von theoretischen Kenntnissen)
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine/n zuverlässige/n und motivierte/n Koch, Beikoch oder Küchenhilfe (m/w/d) in Teilzeit. Arbeitszeit: Teilzeit, maximal 30 Stunden pro Woche Arbeitszeiten nach Absprache, überwiegend im Küchenbetrieb und auch am Wochenende.
Vorerst befristet für ein Jahr, bei Eignung Entfristung möglich. Arbeitsort: Gasthof zum Zacherwirt Winzerer Straße 2 94491 Hengersberg / Schwanenkirchen Ergänzende Informationen: Zwingend erforderliche Lizenzen: Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)