
Küchenhilfe (m/w/d)
Als sozial engagierter und moderner Dienstleister für unsere ca. 30.000 Studierenden an fünf Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt sucht das Studentenwerk Halle zum 1. Oktober 2026 eine
Ihre Aufgaben sind:
- Mithilfe bei der Herstellung und dem Anrichten der Speisen.
- Portionieren von Speisen während der Mittagsversorgung.
- Durchführung von Transportarbeiten im Lager- und Küchenbereich.
- Auffüllen der Warenträger im Kassen- und Ausgabebereich.
- Reinigungsarbeiten im Küchen- und Gastbereich sowie Spülen des benutzten Geschirrs, der Bestecke, Behälter und Töpfe.
Ihr Profil:
- Sie zeichnen sich durch Fleiß, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit aus.
- Sie arbeiten gern im Team.
- Ein höfliches und freundliches Auftreten gegenüber den Gästen unserer Einrichtungen ist für Sie selbstverständlich.
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit im Umfang von 20 Wochenstunden.
- ein tarifgebundenes Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L); 5-Tage-Woche, 30 Tage Urlaub.
- eine tarifgerechte Vergütung in der EG 2 des TV-L, in Abhängigkeit von der bisherigen Berufserfahrung brutto in der Spanne von 1371 € bis 1693 € bis zur nächsten Tariferhöhung.
- die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie eine betriebliche Altersvorsorge.
- Kitaplätze bei Bedarf.
- familienfreundliche Arbeitszeiten.
Stellenausschreibung
Küchenhilfe (m/w/d)
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bevorzugt berücksichtigt. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen zum Personalauswahlverfahren auf unserer Homepage www.studentenwerk-halle.de/datenschutz. Aus verwaltungstechnischen Gründen erhalten Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung für die eingereichte Bewerbung. Zudem können Vorstellungskosten vom Studentenwerk leider nicht erstattet werden. Ihre Bewerbungsunterlagen senden wir Ihnen bei Vorlage eines ausreichend frankierten Umschlages zurück.
Über den Arbeitgeber
