Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin Tierhaltung (m/w/d)
Die Bayerischen Staatsgüter haben sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil zu erhöhen, und fordern deshalb ausdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die vollständige Wahrnehmung der Aufgabe sichergestellt ist. Reisekosten für Vorstellungsreisen werden nicht erstattet.
Ihre zukünftige Tätigkeit eigenverantwortliche Organisation und Durchführung der Arbeiten im Rinderstall und Schweinestall
- Einteilung und Kontrolle der Arbeiten des Tagesteams in Zusammenarbeit mit Betriebsleiter und Fachlehrerin
- Zuarbeit in den Bereichen Herdenmanagement, Fruchtbarkeit, Gesundheit, Fütterung und Zucht
- Mitwirkung bei der Ausbildung von Lehrlingen, Praktikanten
- Anleitung von Kursteilnehmern im praktischen Unterricht
Wir erwarten
- Abschluss als staatl. geprüfter Techniker/-in für Landbau oder Landwirtschaftsmeister/-in incl. Ausbildereignung
- sehr gute Kenntnisse und Fertigkeiten in der ökologischen Tierhaltung
- Aufgeschlossenheit gegenüber der Wirtschaftsweise des ökologischen Landbaus
- Führerscheinklasse T
- Einsatzfreude, Belastbarkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit gute EDV-Kenntnisse, Kenntnis von Fachprogrammen
Wir bieten
- Die beabsichtigte Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 6 RTV Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft.
- eine betriebliche Altersvorsorge mit Aufstockungsmöglichkeiten
- sehr gutes Betriebsklima in einem netten, jungen Team
- Bio-Kantine mit Vorzugskonditionen
Stellenausschreibung Nr. 2026-34-BaySG - 27.07.2026 Bei den Bayerischen Staatsgütern am Standort Kringell ist ab sofort eine Stelle als Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin Tierhaltung in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 75 %, zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzen. Es handelt sich um eine Befristung nach §14 Abs. 2 TzBfG. Aus diesem Grund können Bewerberinnen und Bewerber, die eine Vorbeschäftigung zum Freistaat Bayern haben, nicht berücksichtigt werden.