Lehrkraft für Violoncello mit Zweitfach (w/m/d) (Musikpädagoge/-pädagogin)
Stralsund ist die viertgrößte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als UNESCO-Weltkulturerbe eines der touristischen Highlights des Landes. Die Musikschule Stralsund befindet sich in einem attraktiven denkmalgeschützten Gebäude mit modernem Anbau in der Altstadt und ist Sitz des Deutsch-Polnischen Musikschulzentrums. An der Musikschule der Hansestadt Stralsund ist die Stelle einer
Ihre Aufgaben:
- Einzel- und Gruppenunterricht im Fach Violoncello
- Unterricht in einem Zweitfach ist ausdrücklich erwünscht
- Heranführen von Schüler/-innen an Ensemblespiel, Konzerte, Vorspiele, Wettbewerbe und Projekte
- Kooperative Weiterentwicklung der Musikschule im Team und mit Partnern
- Alle Tätigkeiten nach Protokollerklärung § 52 TVöD BT-V
Ihr Profil:
- Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium Violoncello (Diplom, Bachelor), Sie stehen kurz vor dem Studienabschluss oder Sie weisen vergleichbare Erfahrungen und Fähigkeiten nach.
- Eine Qualifikation im Zweitfach wird begrüßt.
- Sie haben Erfahrungen in der Ensembleleitung.
- Ihnen liegt sehr daran, methodisch fundiert mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu arbeiten.
- Teamarbeit und eigenes Musizieren sind Ihnen wichtig.
Ergänzende Informationen:
Anforderungen an den Bewerber:
- Zwingend erforderlich: Violine
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst (EG 9b TVöD BT-V)
- ein Unterrichtsdeputat von 30 Stunden à 45 Minuten
- eine verantwortungsvolle pädagogisch-künstlerische Tätigkeit
- Unterstützung bei eigenen Projektideen
- alle Sozialleistungen, betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und ein Leistungsentgelt - regelmäßige Fort- und Weiterbildungen - ein saniertes und gut ausgestattetes Musikschulgebäude in Stralsunds Altstadt
Lehrkraft für Violoncello mit Zweitfach (w/m/d)
Hinweis: Die Tätigkeit umfasst 30 Unterrichtsstunden/Schulwoche (bzw. 39 Zeit-Stunden/Schulwoche inklusive weiterer Tätigkeiten). Aufgrund der unterrichtsfreien Schulferien wird der sogenannte Ferienüberhang umgelegt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Bewerber/-innen, die Tätigkeiten für das Gemeinwohl ausüben, können bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die mit der Bewerbung im Zusammenhang stehen, werden nicht erstattet. Es ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Dieses ist nicht mit der Bewerbung einzureichen, sondern nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Auswahlverfahrens vor einer Einstellung vorzulegen.