Leiterin/Leiter (w/m/d) unterstützende Pädagogik am Oberschule Ohlenhof
Der Senator für Kinder und Bildung An der Oberschule Ohlenhof ist die Funktion einer/eines Leiterin/Leiters (w/m/d) des Zentrums für unterstützende Pädagogik- Besoldungsgruppe A 15 Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt - zu besetzen.
Die Leiterin/Der Leiter für unterstützende Pädagogik entwickelt, koordiniert und evaluiert die Förderdiagnostik und die Fördermaßnahmen der Schule. Die Leiterin/Der Leiter bündelt und entwickelt dazu vorhandene Kompetenzen der Schule und organisiert die Zusammenarbeit mit außerschulischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen. Sie/Er koordiniert die Beratung und Unterstützung sowie den Erfahrungsaustausch in allen Fragen der sonderpädagogischen und weiteren Förderung in der Schule. Die Leiterin/Der Leiter koordiniert zudem (in Abstimmung mit der didaktischen Leitung) die Arbeits- und Berufsorientierung. Darüber hinaus übernimmt sie/er Aufgaben der Schulleitung, soweit diese nicht von anderen Mitgliedern der Schulleitung bzw. von den Jahrgangsleiterinnen und Jahrgangsleitern wahrgenommen werden. Berufsgruppe Schulleitungsstellen Besetzbar 01.08.2026 Aufgabengebiet Sie/Er übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufbau und Entwicklung/Weiterentwicklung der unterstützenden Pädagogik an der Schule
- Entwicklung, Abstimmung, Evaluation und Controlling des Förderkonzepts
- Kooperation mit externen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen
- Konzept der Berufsorientierung (soweit dies nicht einem anderen Mitglied der Schulleitung übertragen ist)
- Koordination von Verwaltungsaufgaben (Administration, Management) und schulischen Projekten Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Anforderungen:
Zentrale Leitkategorien einer modern und professionell arbeitenden Schulleitung sind „Führung“ und „Management“ in den Handlungsfeldern Schulentwicklung Personalführung und -entwicklung Organisation und Verwaltung sowie Kooperation mit der Behörde sowie mit externen Partnern der Schule Für eine erfolgreiche Bewältigung ihrer Aufgaben benötigen Schulleitungen spezifische Kompetenzen (Befähigungen und Dispositionen). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem „Anforderungsprofil für Schulleitungen“, das unter https://www.lis.bremen.de/fortbildung/fuehrungskraefte/materialien-8489 abgerufen werden kann. Die Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) sollen folgende Qualifikationen nachweisen:
- Erfahrungen in der Erstellung und Umsetzung von Förderkonzepten inklusive Förderplanung
- Erfahrungen in der Umsetzung von Förderkonzepten
- Erfahrungen in der Förderung von Unterrichtsentwicklung und in der Implementation von Teamarbeit
- Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung von Schulentwicklungsprozessen und in der Organisationsentwicklung
- Erfahrungen in der Führung von Teams oder Organisationsbereichen Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Sofern Bewerberinnen/Bewerber nicht über die Fachexpertise Sonderpädagogik/Inklusive Pädagogik verfügen, wird die ausgeprägte Bereitschaft, sich für diese Aufgabe zu qualifizieren, vorausgesetzt. Für die ausgeschriebene Stelle ist in besonderem Maße gefragt:
- Kommunikative und soziale Kompetenz
- Fähigkeit und Bereitschaft, im Team zu arbeiten und Aufgaben zu delegieren
- Erfahrungen mit Schulentwicklungsvorhaben
- Organisationskompetenz und schulorganisatorische Erfahrungen
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen Initiierung von integrativen Unterrichtsformen
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren. Voraussetzungen Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik oder die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen oder die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen mit dem Schwerpunkt für die Sekundarstufe I oder II oder die Prüfung für ein vergleichbares Lehramt abgelegt haben und über daran anschließende mehrjährige (min. drei Jahre) Unterrichtserfahrung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung oder im Sekundarbereich I verfügen. Entsprechend der Dienstvereinbarung Ein-Fach-Lehrkräfte vom 09.06.2022, Punkt 4, können sich ebenfalls Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach Bremischen Recht für ein Fach bewerben. Es ist die anerkannte Lehrbefähigung sowie die geforderte Unterrichts- und Leitungserfahrung nachzuweisen.
Kennzeichen 2026 - 47 - 442 Bewerbungsfrist 03.09.2026 Allgemeine Hinweise Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt. Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich. Rechtliche Informationen gemäß Bremischen Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG): Die Besetzung der Funktion erfolgt gemäß § 74 des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes (BremSchVwG) vom 28.06.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021. Gegebenenfalls ist die Besetzung der Stelle auch durch eine Umsetzung gemäß § 73 BremSchVwG möglich.