Medizinische Fachangestellte (m/w/d) für das MVZ (Medizinische/r Fachangestellte/r)
Die SHG-Kliniken Völklingen ist ein hoch spezialisiertes Krankenhaus mit der Schwerpunktversorgung Herzzentrum Saar, Lungenzentrum Saar, Psychiatrisches Zentrum, Gefäßzentrum, Uroonkologisches Zentrum und einer Klinik für Nephrologie. Dem Hause angeschlossen sind eine Krankenpflegeschule, eine Zentralapotheke (anerkannte Weiterbildungsstätte für Klinische Pharmazie), ein Zentrallabor, sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte Überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile der Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.
Das kommt auf Sie zu
- Besetzung der Anmeldung/Rezeption •
- Administrative Patientenverwaltung •
- Vorbereitung der Patienten auf die Untersuchung •
- Assistenz bei Untersuchungen •
- Aufbereitung der Instrumente
Das bringen Sie mit
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) •
- Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Organisationstalent und Belastbarkeit •
- Freude am Umgang mit Menschen und höfliche Umgangsformen •
- Interesse an Weiterbildung
Ergänzende Informationen:
Anforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: Patientenaufnahme, -verwaltung, Patientenbetreuung
Darauf können Sie sich freuen
- Eine der Position angemessene Vergütung •
- Angenehme Arbeitsatmosphäre
Für das Medizinische Versorgungszentrum Saarbrücken suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) in Teilzeitbeschäftigung mit mind. 50 % Arbeitszeit.
Das ist wichtig für Sie
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind: •
- Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind). •
- Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.