Job-Nr. 68464706
LF

Medizinischer Fachangestellter oder Arzthelfer (m/w/d) für die MK II

Lehrinstitut für Gesundheitsberufe vor 1 Wochen
Befristet
StandortIdar-Oberstein, Rheinland-Pfalz

Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.

  • Assistenz bei Echokardiographien
  • Evtl. Selbstständige Durchführung von Untersuchungen nach ärztlicher Anleitung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung kardiologischer Maßnahmen wie TEE, Stress-Echokardiographie, etc.
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) oder Arzthelfer (m/w/d)
  • Einschlägige Berufserfahrung, idealerweise im kardiologischen Bereich
  • Verantwortungsbewusstsein, Sensibilität und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten
  • Motivation, Teamfähigkeit und Flexibilität Wir bieten

Darauf können Sie sich freuen

  • Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier Das ist wichtig für Sie
  • Die Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden/Woche, Teilzeit möglich
  • Die Position ist zunächst befristet
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
  • Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
  • Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.

Über den Arbeitgeber

LF
Lehrinstitut für Gesundheitsberufe
Unternehmen · Idar-Oberstein
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