Mitarbeiter im Stadtbauhof m/w/d (Straßenwärter/in)
Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich umfasst:
- Reinigung und Absicherung der Sauberkeit und Ordnung auf allen städtischen Flächen, Straßen, Wegen, Plätzen, naturnahen Erholungsbereichen, Straßenbegleitgrün und Spielplätzen
- Reinigen von Straßenabläufen und Rinnen
- Wildkrautbeseitigung manuell und maschinell im gesamten Stadtgebiet
- Reinigung Buswartestellen, Buswartehäuser
- Winterdienst, Streuen und Räumen
- Pflege der Arbeitsdokumentation und Nachweis der durchgeführten Arbeiten
- Reinigung und Pflege von Dienstfahrzeugen, Maschinen und Geräten
- Papierkorbentleerung, manuelle Stadtreinigung und Müllbeseitigung
Darüber hinaus werden erwartet:
- abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich
- Führerschein mindestens Klasse B
- persönliches Engagement, kollegiale und teamorientierte Arbeitsweise
- flexibler Arbeitseinsatz, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Rufbereitschaften an Wochenenden und Feiertagen (max. 30 min von Alarmierung bis Einsatzort)
- uneingeschränkte Eignung für den Einsatz im Außendienst und körperlicher Belastbarkeit
Ergänzende Informationen:
Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Winterdienst, Außenanlagen-, Geländereinigung, Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Kommunaltechnik
Wir bieten Ihnen
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden in der Entgeltgruppe 5 des TVöD – VKA sowie:
- Qualifizierungsangebote
- Entsprechend den Vorgaben des TVöD zahlen wir ein jährliches Leistungsentgelt
- eine betriebliche Altersvorsorge
- gesundheitsfördernde und erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Fahrradleasing
Weitere Berufsbezeichnung:
Die Stadt Waren (Müritz) als Mittelzentrum mit ca. 21.500 Einwohnern ist ein Heilbad im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und liegt direkt an der Müritz. Zur Unterstützung des Stadtbauhofes ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Mitarbeiter Stadtbauhof (m/w/d) zu besetzen.
Bewerbungen schwerbehinderter Personen und diesen Personen gleichgestellte behinderte Menschen, werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.