
Mitarbeiter/-in für den Kreisbauhof als Gärtner (m/w/d)
IHRE AUFGABEN
Sie arbeiten flexibel in allen Arbeitsbereichen des kreiseigenen Bauhofes mit, insbesondere in der Grünflächenpflege landkreiseigener Straßen und Liegenschaften In den kalten Monaten sind Sie auch für die Durchführung des Winterdienstes mit geeigneten Räumungsmaschinen zuständig (hierbei kann es auch zu Einsätzen an Sonn- und Feiertagen kommen)
IHR PROFIL
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, bevorzugt aus den Bereichen Gärtner, Garten- und Landschaftsbau, Baumschulen und Forstwirt, Baumpflege
- idealerweise haben Sie die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung abgelegt
- Sie verfügen über ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein
- der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für LKW Klasse C und CE ist zwingend erforderlich
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind für Sie ebenso selbstverständlich wie eine selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- eine offene Persönlichkeit und uneingeschränkte körperliche und geistige Belastbarkeit, auch für Einsätze im Außendienst, runden Ihr Profil ab
UNSER ANGEBOT
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 6 TVÖD VKA (je nach Stufenzuordnung)
- Jahressonderzahlungen lt. Tabelle
- Zahlung der Großraum- und (optional) Kinderzulage
- 31 Tage Urlaub + 24./31.12, Faschingsdienstag frei
- wir bieten Ihnen ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabenfeld in einem motivierten Team
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
WIR BIETEN ZUSÄTZLICH
- umfangreiche Sozialleistungen wie eigene Kinderferienbetreuung, Betriebsrente, Mobile Arbeit, wo möglich, Betriebssport, ÖPNV-Zuschuss
- Nur im Haupthaus: eigene Kantine, Parkhaus mit kostenlosen E-Ladesäulen
Mitarbeiter/-in für den Kreisbauhof als Gärtner (m/w/d) für das Referat 13-3 - Tiefbau, Verkehrswegeplanung; Kreisbauhof in Vollzeit mit insgesamt 39 Wochenstunden ab dem 01.03.2027. Die Stelle ist aus dienstlichen Gründen nicht teilzeitfähig.
Wir legen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion. Schwerbehinderte Personen und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
Über den Arbeitgeber





