Mitarbeiter (m/w/d) städtischer Bauhof/Stadtwald (Forstwirt/in)
Bei der Stadt Calau ist zum 01.01.2027 eine Stelle als Mitarbeiter Bauhof/Stadtwald (m/w/d) im städtischen Bauhof zu besetzen.
IHRE AUFGABEN / BEREICH BAUHOF
- Pflege, Unterhaltung öffentlicher Grünflächen, Sport- und Spielplätze
- Unterhaltung kommunaler Einrichtungen,
- Ausführung von Reparaturarbeiten
- Unterhaltungsarbeiten an kommunalen Straßen, Wegen, Plätzen
- Ausführung von Winterdienstleistungen im Stadtgebiet Calau diverse Reinigungsarbeiten - Stadtgebiet und nach öffentlichen Veranstaltungen
HRE AUFGABEN / BEREICH STADTWALD
- Aufforstung, Pflege und Schutz von Waldbeständen z.B. Errichtung von Forstschutzzäunen und Mähen von Forstkulturen mit dem Freischneider
- Arbeiten mit der Motorsäge in der Holzernte
- Unterhaltung der Waldwege und Erholungseinrichtungen
- Ausführen von Arbeiten im Natur- und Umweltschutz, Wald- und Forstschutz
- Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.
IHR PROFIL
- Abgeschlossene Ausbildung als Forstwirt oder vergleichbare Qualifikation
- Flexibilität, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
- gute Umgangsformen und Teamfähigkeit
- gut ausgeprägte soziale Kompetenzen
- Führerschein der Klassen B, C1 bis 7,5 t - Motorsägen-Ausbildung nach UVV.VSG 4.2 und der Module der DGUV-I 214-059 Lehrgangsabschluss AS Baum – I
Mitarbeiter (m/w/d) städtischer Bauhof/Stadtwald
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Stelle mit 38 Wochenstunden. Die Eingruppierung erfolgt gemäß Entgeltordnung des TVöD VKA in die EG 5 einschließlich der üblichen Sozialleistungen (z.B. betriebliche Altersvorsorge).
WICHTIGE HINWEISE
Die Stadt Calau fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls besonders berücksichtigt. Bewerbungskosten und Kosten der Reise zu einem Vorstellungstermin werden nicht erstattet. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet, soweit der Bewerbung kein frankierter Rückumschlag beiliegt.