Munitionsfacharbeiterin/Munitionsfacharbeiter (m/w/d), Laupheim
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen. Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung. Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Beschäftigungsdienststelle Hubschraubergeschwader 64
- Sie führen Gefahrguttransporte der Klasse 1 mit Pkw und Lkw in und außerhalb des Standortes Laupheim durch,
- Sie führen die Annahme und Ausgabe von Munition am Standort sowie außerhalb des Standortes durch,
- Sie führen Fristenarbeiten an Lkw durch,
- Sie nehmen Buchungen im SASPF-System vor,
- Sie führen Stapelkarten und verpacken Munition,
- Sie erstellen Dokumentationen im Rahmen der Gefahrguttransporte.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf - Fachrichtung Metall.
- Sie verfügen über eine erfolgreich abgelegte verwaltungseigene Prüfung zum Munitionsfacharbeiter/-in, bzw. sind bereit, diese zu absolvieren. Die Vorbereitungszeit bis zum Ablegen der Prüfung beträgt maximal vier Jahre.
- Sie verfügen über eine zivile Fahrerlaubnis der Klasse CE und über die Bereitschaft zum Erwerb der Bundeswehr-Fahrerlaubnis Klasse CE sowie die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz.
- Sie sind im Besitz des Gefahrgutscheins (ADR Basis, Aufbaukurs Klasse 1) oder sind bereit, diesen zu erwerben.
- Sie sind im Besitz eines Gabelstapler-/Flurfördermittelscheins oder sind bereit, diesen zu erwerben.
- Sie sind körperlich belastbar.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
- Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
Die Stelle ist ab 01.11.2026 zu besetzen. Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe 8 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) . Bei Nicht-Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Eingruppierung lediglich nur bis in die Entgeltgruppe 4 erfolgen. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen. Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen. Die Teilnahme an regelmäßigen Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt, einschließlich der Teilnahme an der verwaltungseigenen Prüfung zum Munitionsfacharbeiter, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde.
Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen. Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü 2 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstige Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses. Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann. Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.