Pflegefachkraft (m/w/d) (Altenpfleger/in)
Der Pflegedienst aveo der Assistenz & Pflege Lebenshilfe Uckermark gGmbH sucht zur Verstärkung unseres Teams eine/n
Wir begrüßen Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, individuellen Barrieren oder anderen Merkmalen. Vielfalt, Teilhabe und Chancengleichheit sind uns wichtig.
Ihr Aufgabengebiet umfasst u. a.:
- Durchführung aktivierender Grund- und Behandlungspflege nach geltenden Pflegestandards
- Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung unserer Klienten
- Erstellung der Pflegeplanung und des Pflegeprozesses
- sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
- aktive Mitarbeit an Qualitätssicherungsmaßnahmen
Wir wünschen uns:
- eine abgeschlossene Fachkraft-Ausbildung
- Führerschein Klasse B
- Teamgeist, Engagement, Zuverlässigkeit
- Empathischer Umgang mit Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung
Es erwartet Sie:
- individuelle Einarbeitungszeit
- leistungsgerechte Vergütung nach Haustarif
- Einsatzzeiten: Montag bis Sonntag im Früh- und Spätdienst, KEIN Teildienst
- Übernahme von Weiterbildungen
- ein aufgeschlossenes herzliches Team
Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankheitspfleger/in (m/w/d) in Teilzeit (30-32 Stunden wöchentlich)
Hinweis gemäß Art. 13,14 EU - DSGVO
Im Zusammenhang mit der Zusendung einer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten, wie Name, Adresse, Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Bewerbungsunterlagen, ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie freiwillig in die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Falls von Ihnen kein Widerspruch erfolgt oder keine ausdrückliche Einwilligung zur weiteren Speicherung vorliegt, werden Ihre Daten spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist entspricht den Vorgaben von § 15 Abs. 4 AGG, um mögliche Ansprüche aus Diskriminierung geltend machen zu können