Job-Nr. 44561566
HR
Professur (m/w/d) für Robotik und Softwareentwicklung
Hochschule Rosenheim vor 1 Wochen
Vollzeit
StandortRosenheim, Rheinland-Pfalz
die Lehre im Bereich Robotik und Softwareentwicklung sowie die aktive Beteiligung an der Profilbildung des neuen Bachelorstudiengangs; ergänzend zu Ihrer Lehrtätigkeit bauen Sie im Berufungsgebiet ein Labor zu Lehr- und Forschungszwecken auf
- Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung im Berufungsgebiet gemeinsam mit weiteren Professorinnen und Professoren der Fakultät
- Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes, in der Selbstverwaltung und in der Weiterbildung
- Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen ingenieurwissenschaftlichen Grundlagenfächer– insbesondere die Grundlagenausbildung in der Ingenieurinformatik– sowie die Durchführung weiterer deutsch- und englischsprachiger Vorlesungen und Praktika in den Bachelor- und Masterprogrammen der Fakultät.
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich komplexer Robotersysteme oder mehrachsiger Maschinen, vorzugsweise aus einem der Anwendungsfelder Industrie, Medizin, Rehabilitation oder Assistenz
- mehrjährige praktische Erfahrung in der industriellen Entwicklung von Systemsoftware für Maschinen und Geräte; dabei verfügen Sie über Erfahrung im Einsatz KI-gestützter Werkzeuge und Methoden in der Softwareentwicklung
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einer ingenieurwissenschaftlichen oder technischen Studienrichtung (Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.)
- die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
- didaktische und pädagogische Eignung
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss– davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
Das bieten wir
- eine anspruchsvolle und eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kollegialen und innovativen Umfeld
- vielfältige Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
- verschiedene Angebote, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, z.B. Ferien- und Notfallbetreuung
- betriebliche Vorsorgeuntersuchungen sowie attraktive Vergünstigungen, u.a. Jobbike Bayern, EGYM Wellpass und benefits.me
Über den Arbeitgeber
HR
Hochschule Rosenheim
Unternehmen · Rosenheim
3
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