Regierungsinspektoranwärter/in LKN.SH Husum - Einstellung 2027
Die Aufgaben der Landesverwaltung sind gekennzeichnet durch die Vielfältigkeit der Tätigkeitsbereiche und der Verknüpfung rechtlicher, wirtschaftlicher, technischer, sozialer und gesellschaftspolitischer Themen. Zentrale Aufgabe des LKN.SH ist es, unser Land zwischen den Meeren zu schützen. Hiermit sichert er das Leben und das Eigentum der Menschen in den Küstengebieten im Einflußbereich von Nord- und Ostsee. Darüber hinaus schützt er den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer in seiner natürlichen Dynamik. Am Betriebssitz Husum und an den 28 Betriebsstätten, Bau- und Betriebshöfen im Land sind rund 770 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den LKN.SH tätig. Weiterführende Informationen über die Arbeit des LKN.SH erhalten Sie auf der Internetseite des LKN.SH .
Für die vielfältigen Aufgaben in der Verwaltung des LKN.SH suchen wir Nachwuchskräfte, die mit Freude, Initiative, Selbstständigkeit und Engagement diese interessanten Aufgaben mitgestalten. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über Abitur oder den theoretischen und den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife verfügen, grundsätzlich anforderungsgerechte schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathe und einer Fremdsprache nachweisen können sowie die für eine Einstellung erforderlichen beamtenrechtlichen Vorgaben erfüllen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ein vertieftes Interesse an rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen und Fragestellungen aufweisen, engagiert und leistungsorientiert sein, reflektiert sein, kommunikations- und kooperationsfähig sein, analytisch und lösungsorientiert denken und arbeiten können, Organisations- und Planungsvermögen mitbringen, ein ausgeprägtes Sozialverhalten besitzen, sich schnell in unterschiedliche Aufgabenbereiche einarbeiten und die deutsche Rechtschreibung und Grammatik sicher anwenden sowie den Sinn und die Bedeutung von sprachlichen Äußerungen erkennen können. Weitere Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf unserem Ausbildungsportal unter www.schleswig-holstein.de/ausbildung-ria . ein dreijähriges Studium mit erhöhten Praxisanteilen (in Anlehnung an ein duales Studium) an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) in Altenholz und in einer modernen, technisch gut ausgestatteten, kosten- und leistungsorientierten Verwaltung.
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Es werden Anwärterbezüge in Höhe von monatlich 1.544,56 Euro brutto (Anwärtergrundbetrag für das Einstiegsamt A 9 gemäß Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) gezahlt (Stand: 1. Juli 2026). Bei Vorliegen familiärer Gründe oder einer Schwerbehinderung ist während der Praxisphasen grundsätzlich eine Teilzeitbeschäftigung (75 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit) möglich. Weitere Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie auf unserem Ausbildungsportal unter www.schleswig-holstein.de/ausbildung-ria .
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Art der Ausschreibung: öffentlich Bewerbungsfrist: 30.09.2026 Besetzung zum: 01.08.2027 Beschäftigungsverhältnis: Ausbildung_Praktikum_DualesStudium Teilzeit/Vollzeit: Vollzeit Beschäftigungsdauer: befristet,Optionunbefristet Befristet für: 36 Monat/e Einsatzort: Düsternbrooker Weg, 24105 Kiel Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Jörg Bölck E-Mail : [email protected] Tel. : +49 431 9882963
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.