Reinigungskraft (m/w/d) Kinderhaus Sonnenschein (Helfer/in - Reinigung)
Das „Kinderhaus Sonnenschein“ bietet insgesamt 115 Plätze, davon 88 Plätze im Kindergartenbereich sowie 27 Plätze im Krippenbereich. Diese erhalten in einzelnen Gruppen morgens ihr Frühstück im eigenen Bistro der Einrichtung.
Zu Ihren Tätigkeiten gehören
- Reinigung der Fußböden in den Gruppenräumen, Küche, Bistro sowie der Verkehrsflächen einschließlich Treppen sowie der Geländer und der Handläufe,
- Reinigung und Desinfektion der Sanitärräume, Sanitärobjekte sowie der Wandfliesen nach einem vorgegebenen Reinigungsplan,
- Reinigung von Glasflächen (Fenster und Türen),
- Abwischen und Desinfizieren von Türen, Einrichtungsgegenständen und Möbelflächen einschließlich (Hand-)griffen
- Sichere Bedienung der spezifischen Reinigungsgeräte (Staubsauger, Bodenwischmaschine) Bedarfsgerechte Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung Einhaltung und Dokumentation der Sicherheits- und Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz
Sie bringen folgende Einstellungsvoraussetzungen mit
- Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit,
- Körperliche Belastbarkeit,
- Teamfähigkeit,
- Quer-/ bzw. Berufseinstieg möglich,
Ergänzende Informationen:
Anforderungen an den Bewerber: Grundkenntnisse: Gebäudeinnen-/Unterhaltsreinigung
Wir bieten
- ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem modernen und hellen Gebäude,
- eine angemessene Vergütung gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst,
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte,
- eine kollegiale Atmosphäre in einem kleinen Team.
Bei der Gemeinde Nonnweiler ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Reinigungskraft (m/w/d) mit im Durchschnitt 15 Wochenarbeitsstunden (5-Tage-Woche) (Kennziffer: 2026-06) für die Kindertageseinrichtung „Kinderhaus Sonnenschein“ **unbefristet **zu besetzen.
Die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen entspricht unserem Selbstverständnis. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt eingestellt (bitte aktuellen Nachweis beifügen).
Wir bitten Sie, die Bewerbungsunterlagen nur in Fotokopien ohne Plastikhüllen, Heftmappen usw. einzureichen. Eine Kostenerstattung im Bewerbungsverfahren erfolgt nicht. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ist nur dann möglich, sofern der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, soweit dies für das Verfahren notwendig ist. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen auf der Homepage der Gemeinde Nonnweiler zu „Information über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Gemeinde Nonnweiler im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung“. Mit Zusendung bzw. Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie dieser Vorgehensweise zu. Ergänzend bitten wir um die Abgabe einer schriftlichen Erklärung, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Hierzu können Sie das vorbereitete Formular Hinweise zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren herunterladen und unterschrieben, zusammen mit Ihrer Bewerbung, einreichen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.