Sachbearbeiter (m/w/d) Heimaufsicht (Verwaltungsangestellte/r - gehobener Dienst)
Im Kreisordnungsamt ist eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) Heimaufsicht befristet als Krankheitsvertretung in Vollzeit (39 Stunden/Woche), zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c TVöD VKA.
Das sind Ihre Aufgaben
- fachliche Beratung stationärer, teilstationärer und ambulant betreuter Einrichtungen bzw. Wohnformen gem. WoTG M-V
- Durchführung von Überwachungsmaßnahmen mittels wiederkehrender Qualitätsprüfungen sowie anlassbezogener Prüfungen
- individuelle und fachliche Beratung von Bewohnern, deren Angehörigen und Betreuern sowie der Interessenvertretungen in konkreten heimrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Beschwerden
- Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Inbetriebnahme von Einrichtungen sowie bei Veränderungen und Betriebseinstellungen
- Erlass von Anordnungen - Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und Widerspruchsverfahren - Erarbeitung von Stellungnahmen zu Bauvorhaben - Überbehördliche Zusammenarbeit in Einzelfällen und Gremien
Das bringen Sie mit
- ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachbereichen Rechtswissenschaften oder Dipl. Verwaltungswirt (m/w/d), Verwaltungsfachwirt (m/w/d), Verwaltungsbetriebswirt (m/w/d) oder abgeschlossener AL II
- Fachkenntnisse des WoTG M-V und seiner Verordnungen und Richtlinien, des SGB IX , SGB XI und SGB XII sowie im Verwaltungsrecht
- Kenntnisse des Arbeitszeitgesetzes, Betreuungsrechtes, Arzneimittelgesetzes, Betäubungsmittelgesetzes und/oder des Pflegeberufegesetzes wünschenswert
- strukturiertes, zielorientiertes und eigenverantwortliches Arbeiten
- hohes Maß an sozialer Kompetenz - Belastbarkeit und Ausdauer - Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit - Planungs- und Organisationsvermögen - anwendungssicherer Umgang mit Microsoft Word, Excel und Outlook - Fahrerlaubnis Klasse B, Nutzung des eigenen PKWs in Ausnahmefällen
Anforderungen an den Bewerber:
- Erweiterte Kenntnisse: Verwaltungsrecht, Sozialrecht
- Zwingend erforderlich: Microsoft Office
Was bieten wir Ihnen?
- ein befristetes Arbeitsverhältnis als Krankheitsvertretung
- Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 9c TVöD VKA.
- Der Landkreis fördert Vereinbarkeit von Familie und Beruf - flexible Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
- Jahresurlaub in Höhe von 30 Tagen, im Einstellungsjahr anteilig
- betriebliche Altersversorgung - Jahressonderzahlung - Guthabenkarte: monatlich 50 Euro netto, jährlich 60 Euro netto zum Geburtstag und jährlich 156 Euro netto einmalige Erholungsbeihilfe - einmal jährlich Freistellung für eine Teambildende Maßnahme - gezielte Fort- und Weiterbildungsangebote
Ihre Expertise für Menschen und Qualität sind gefragt! Sie möchten Ihre Kenntnisse gezielt einsetzen, um die Lebensqualität von Menschen in betreuten Einrichtungen zu verbessern? Sie lieben es, Strukturen zu gestalten, Herausforderungen zu meistern und dabei gleichzeitig ein offenes Ohr für die Anliegen anderer zu haben? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die mit Fachwissen, Fingerspitzengefühl und Organisationstalent unsere Einrichtungen unterstützt, Qualität verbessert und die Zusammenarbeit mit Bewohnerinnen/Bewohnern, Angehörigen und den Einrichtungen beratend mitgestaltet.
Hinweise: Für Ihre Bewerbung erhalten Sie die Eingangsbestätigung ausschließlich per E-Mail. **Es werden lediglich Bewerbungseingänge über die o.g. Wege (Online-Portal und im Einzelfall per Post) berücksichtigt. Unvollständige sowie nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.** Schwerbehinderte Menschen/Gleichgestellte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die mit der Bewerbung entstandenen Kosten durch uns nicht erstattet werden. Aus Kostengründen senden wir nur Bewerbungsunterlagen zurück, denen ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Güstrow, 23.04.2026 Der Landrat