Sachbearbeiter (m/w/d) in der Zentralstelle Werbung und Einstellung (Kennziffer 11-26)
An der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ist am Standort Hahn-Flughafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden in der Zentralstelle Werbung und Einstellung, befristet zunächst bis zum 30.09.2028, als Sachbearbeiter (m/w/d) (Kennziffer 11-26) zu besetzen. Es handelt sich um eine nach Entgeltgruppe 9a TV-L bewertete Stelle.
Ihr Aufgabengebiet:
- Bearbeitung der Bewerbungsvorgänge aller Karrierewege vom Eingang bis zur Ablehnung, einschließlich Auswertung der Ergebnisse der Auswahltests, inkl. begleitende Bewerberkommunikation / Bewerberbindung
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Widersprüchen
- Unterstützung bei der Organisation und Planung der Auswahltests aller Karrierewege, einschl. der Prüfergestellung nach Absprache mit den Behörden und Einrichtungen
- Mitwirkung bei der statistischen Erfassung und Auswertung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens
- Unterstützung bei Veranstaltungen der Nachwuchsgewinnung
Bildungsabschluss
Eine Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder den Angestelltenlehrgang I oder eine anderweitige einschlägige Ausbildung.
Anforderungen
- Sehr gute EDV-Kenntnisse
- Organisations- und Verhandlungsgeschick, sicheres, serviceorientiertes Auftreten sowie
- Kooperations- und Teamfähigkeit
Wir bieten:
- eine herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe
- eine abwechslungsreiche und vielfältige Tätigkeit
- ein interdisziplinäres Team
Stellenangebotsart Im Beruf Arbeitgeber/Dienstherr Land Rheinland-Pfalz Einsatzdienststelle Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz Arbeitsort Hahn-Flughafen Beginn der Tätigkeit 2026-10-01 Offene Stellen 1 Befristete Beschäftigung Ja Befristete Beschäftigung von 01.10.2026 Befristete Beschäftigung bis 30.09.2028 Arbeitszeit 20,0 Stellenbeschreibung
Sonstiges
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Sinne des § 2 SGB IX werden bei entsprechender Eignung besonders berücksichtigt. Im Rahmen des rheinland-pfälzischen Frauenförderprogramms streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz berücksichtigt. Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung „Die Landesregierung – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“. Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen. Die Verwaltungsvorschrift 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.



