Job-Nr. 33073380
Landkreis Wesermarsch der Landrat

Sachbearbeiter*in für die Führerscheinstelle

Landkreis Wesermarsch der Landrat vor 3 Tagen
VollzeitHybrid
StandortBrake (Unterweser), Niedersachsen

Der Landkreis Wesermarsch mit seinen rd. 89.000 Einwohner*innen und 822 km² Fläche, zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser gelegen, umfasst sechs Gemeinden und drei Städte und befindet sich in der Nähe der vier Oberzentren Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven. In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch für den Fachdienst 32 – Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Sachbearbeiter*in für die FührerscheinstelleDie Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, wenn die Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten sichergestellt wird. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA).

Der Landkreis Wesermarsch ist bestrebt, allen Menschen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Menschen mit Schwerbehinderung (Nachweis ist beizufügen!) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Aufgaben u.a.:

  • Neuerteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • Prüfung, Anordnung von (fach-)ärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen, Auswertung, Eignungsüberprüfung einschließlich intensiver Information der Antragsteller*innen
  • Ablehnung von Anträgen auf Ersterteilung, Fahrerlaubnis, Erweiterung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder Zusatzerlaubnis
  • Ausnahmen von fahrererlaubnisrechtlichen Regelungen
  • Beratung und Überprüfung von Fahrerlaubnisinhaber*innen Eignungsüberprüfung einschließlich intensiver Beratung der Betroffenen, Fahrproben anordnen, Gutachten auswerten, Entscheidungen über Belassen, Verzicht oder Entzug der Fahrerlaubnisse treffen
  • Beratung und Überwachung von Fahrschulen und anderen Aufsicht über Fahrlehrer*innen und Fahrschulen, Überwachung von Aufbauseminaren einschließlich Entzug von Fahrlehrer*innen- oder Fahrschulerlaubnissen
  • An- und Aberkennung von amtlichen Stellen zur Durchführung von Sehtests, Lehrgängen über lebensrettende Sofortmaßnahmen und Erste-Hilfe-Kursen
  • Erlass von Bußgeldbescheiden

Rechtsangelegenheiten

  • Bearbeitung von Einsprüchen und Vertretung vor der Zivilgerichtsbarkeit für das Sachgebiet "Führerschein- und Zulassungswesen"
  • Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei z. B. bei Drogen-, Alkohol- oder Cannabisdelikten

Ihr Profil:

  • Studium Verwaltungswissenschaften (Public Administration B.A.) bzw. Dipl. Verwaltungswirt*in (Befähigung für die Laufbahngruppe 2) oder
  • Erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirt*in)
  • Mindestens zweijährige Berufserfahrung im gehobenen Dienst
  • Erfahrungen im Bereich Klagesachbearbeitung und im Bereich Führerscheinwesen bzw. fachliche Kenntnisse in diesem Bereich sind wünschenswert
  • Fortbildungen im Bereich Gesprächsführung sind wünschenswert; Fortbildungen im Organisationsmanagement von Vorteil
  • Sie bringen idealerweise interkulturelle Kompetenz, Verantwortungsbereitschaft, Fachkompetenz, Kommunikationsfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit mit und
  • Verfügen über einen sehr sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen sowie IT-Affinität und technisches Verständnis im Umgang mit digitalen Anwendungen und Prozessen sowie
  • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse.

Bewerbungen, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, bleiben unberücksichtigt.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine unbefristete Beschäftigung in Voll- bzw. Teilzeit mit der Entgeltgruppe 9c TVöD
  • Einführung in einen interessanten und abwechslungsreichen Aufgabenbereich
  • Vorteile des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA) mit Jahressonderzahlung, leistungsorientierter Bezahlung, moderner Entgeltordnung, Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL), vermögenswirksamen Leistungen
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit der Telearbeit und mobiles Arbeiten, soweit dienstlich vereinbar
  • Ein betriebliches Gesundheitsmanagement, Firmenfitness (EGYM Wellpass) und ein vielfältiges Angebot im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft
  • Corporate Benefits Möglichkeit der Kinderbetreuung (Kinder im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahren) durch die Großtagespflege "Weserhafen" vor Ort Ein abwechslungsreiches Speiseangebot im Betriebsrestaurant

Entscheiden auch Sie sich für unsere Kreisverwaltung als Arbeitgeber. Für interessante Aufgaben, die so abwechslungsreich sind wie das Leben hier. Engagieren Sie sich für die Menschen aus der Region und profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen – damit Ihr Job gut in Ihr Leben passt.

Hinweise zu Ihrer Bewerbung

  • Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten haben, ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 EU-DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz.
  • Die über Sie im Bewerbungsverfahren gespeicherten Daten und Bewerbungsunterlagen werden 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
  • Sollten Sie sich entschieden haben, sich auf die Stelle zu bewerben, dann können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (im PDF-Format, möglichst in einer Datei) auch gerne per E-Mail – unter Angabe des o.g. Kennwortes – an [email protected] schicken.
  • Sobald Ihre Bewerbung beim Landkreis Wesermarsch eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Die Rücksendung von postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde.
  • Wenn Sie schwerbehindert oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt sind, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.

Über den Arbeitgeber

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