Sachbearbeitung allgemeines Ordnungsrecht und Gewerbeuntersagung (Verwaltungswirt/in / Verwaltungsbetriebswirt/in)
Die Stadt Dessau-Roßlau ist ein kreisfreies Oberzentrum im Land Sachsen-Anhalt. Durch die Lage inmitten der wunderschönen Auenlandschaft der Flüsse Elbe und Mulde und durch ein breit gefächertes Kulturangebot besitzt Dessau-Roßlau einen hohen Freizeitwert. Das in Dessau beheimatete Bauhaus wie auch das Dessau-Wörlitzer Gartenreich stehen auf der UNESCO-Welterbeliste. Dessau-Roßlau ist aufgrund des vielfältigen Kita- und Schulangebots und der günstigen Lebenshaltungskosten ein idealer Wohnort für Familien. Die Museen, das Theater, der Dessauer Tierpark und die Schlösser und Parkanlagen bieten ein abwechslungsreiches Freizeitangebot.
Zu den Arbeitsaufgaben gehören insbesondere:
- Wahrnehmung aller im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige bzw. deren Angehörige der Bestattung nicht nachkommen
- Prüfung der Zuständigkeit der Stadt Dessau-Roßlau und umfassende Sachverhaltsermittlung in Zusammenarbeit mit Polizeidienststellen und Amtsgerichten
- Ermittlung, Benachrichtigung und Anhörung von evtl. Angehörigen, Entscheidung über die Art der Bestattung unter Berücksichtigung des letzten Willens des Verstorbenen
- Sicherstellung des Erbnachlasses
- Führung des Kostenbeitreibungsverfahrens einschl. der Widerspruchsbearbeitung Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit
- Erteilung bzw. Versagung der Erlaubnis über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde, der Psychotherapie bzw. der Podologie nach dem Heilpraktikergesetz Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Unzuverlässigkeit von Gewerbetreibenden
- Einleitung des Verfahrens zur Ermittlung des Grades der Zuverlässigkeit
- Bescheid zur Gewerbeuntersagung
- Verhinderung der Gewerbeausübung
- Führen des Kostenbeitreibungsverfahrens sowie Widerspruchsbearbeitung
- Vollständige Bearbeitung von Wiedergestattungsverfahren
- Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Versammlungsbehörde nach dem Versammlungsgesetz LSA
Fachliche und persönliche Anforderungen u. a.:
- abgeschlossenes Bachelor-Studium mit Bestandteilen der Verwaltungslehre resp. abgeschlossener BII-Lehrgang
- Führerschein Klasse B erforderlich
- Erfahrungen im Gefahrenabwehr- und Gewerberecht sowie umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern wünschenswert
- Bestellung zum Verwaltungsvollzugsbeamten wünschenswert
- mehrjährige Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) wünschenswert
- Fähigkeit zum Arbeiten mit Zielen sowie Kommunikationsfähigkeit und Sorgfalt
- Lernfähigkeit und -bereitschaft sowie Entscheidungsfähigkeit und -freude
Diese Vollzeitstelle ist in die Entgeltgruppe 9b TVöD-V (VKA) eingruppiert. Die monatliche Bruttovergütung in dieser Entgeltgruppe variiert je nach einschlägiger Berufserfahrung und Erfahrungszeit zwischen 3.779,84 € in der Stufe 1 und 5.313,37 € in der Endstufe 6. Eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung gemäß § 16 Abs. 2 TVöD ist nur möglich, wenn dafür entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG beizubringen.
Wir bieten Ihnen
ein abwechslungsreiches und vielseitiges Aufgabenspektrum in einem motivierten und kollegialen Team, flexible Arbeitszeiten und Fortbildungsmöglichkeiten. Sie profitieren von einer leistungsorientierten Vergütung, vermögenswirksamen Leistungen, einer Jahressonderzahlung und der betrieblichen Altersvorsorge. Für Schwerbehinderte, die die gestellten fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen, ist dieser Arbeitsplatz geeignet. Sie werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Dessau-Roßlau ist zum 01.01.2027 eine Stelle in der Sachbearbeitung allgemeines Ordnungsrecht und Gewerbeuntersagung unbefristet zum 01.01.2027 zu besetzen.
Hinweise:
Eingangsbestätigungen werden lediglich bei Übermittlung der Bewerbung in elektronischer Form über [email protected] ausgefertigt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgeschickt, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag in angemessener Größe einreichen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden. Bewerbungskosten werden durch die Stadt Dessau-Roßlau nicht erstattet.
